Original geschrieben von Paladin112
Jetzt muß ich mich auch mal in diese Diskussion einklinken:

Wir wollten auch mal jemanden aus der Feuerwehr "entfernen".
Das geht aber gar nicht so leicht wie mancher Wehrführer das gerne hätte, denn aus dem Feuerwehrdienst kann einen nur der Magistrat (ich weiß nich wie das in Gmeinden heißt) entlassen und auch nur dann wenn er gegen die Satzung verstroßen hat, soll heißen, es reicht nicht aus dem Magistrat zu sagen "ey denn will ich nicht schmeißt den mal raus" denn dann zieht derjenige vors Arbeitsgericht und bekommt auch noch Recht (zurecht).

@ Funker...
Fragt bei eurem Rechtsauschuß der Stadt/Gemeinde nach wann und wie man Eurem Kameraden was "Anhängen" kann. Wenn die nämlich keinen Verstoß gegen die Satzung oder Dienstanweisungen feststellen können, ist die Sache geritzt, es sei denn der betreffende Kamerad hat sich noch andere Dinge zuschulden kommen lassen.

mfg paladin112
Du redest mir aus der sele aber das was du meinst ist das Ortskomando und laut Satzung steht da auch meistens drinne das Feuerwehrkameraden die sich unkameradschaftlich verhalten haben aus dem Aktiven Dienst Entlassen werden können. Aber dieses kann nur das ortskomando Entscheiden. Der OBM kann auch eine außerodenliche Mitgliederversammlung einberufen um sich Rat zu holen!!