Tag auch!!!

Also so ein Blödsinn hab ich noch nicht gehört bzw. gelesen das man jemanden ein Disziplinarverfahren am Hals hängt nur weil er sich einen Funkmelder gekauft hat und betreibt.

Klare Fakte kurz und bündig:

- wie ist er an diesen Funkmelder rangekommen wo hat er diesen gekauft (Normal ist es so das Privat Personen solche nicht kaufen können)

- Leider hat er kein recht auf die Beförderung. Kann aber seinen Dienstherren klar machen das es auf Grund dieser Tatsache nicht zur Beförderung gekommen ist dann denke ich hat er gute Chancen die Beförderung zu erhalten.

- Die Person um die es geht sollte mal darüber Nachdenken eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinen Dienstherren einzureichen. Denn letztendlich hört es sich so an als wenn das alles aus reiner Willkür geschehen ist.

Kurz gesagt der Wehrführer hat diesbezüglich nur das recht die Person aufzufordern den Funkmelder zuhause zulassen. MEHR NICHT. Alles andere geht zu weit und sollte man sich auch nicht gefallen lassen.


Leider habe ich schon oft davon gehört das Feuerwehrmitglieder sich Funkmelder anschaffen. Bedenkt das es immer besser ist sich mit dem Wehrführer und der Feuerwehr allgemein darüber abzustimmen. Dann sollte es auch keine Probleme geben.

Kreisausbilder Sprechfunk
P.S. Bin Stinksauer über solche Vorgehensweise.