Hallo,

also das mit dem Zuhören ist doch sehr weit hergeholt.
Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
Zuhören kann ich bei jeder Probefahrt mit einem BOS-Fahrzeug. Und wieso soll dann das "andere" Zuhören nicht erlaubt sein?? Ob ich nun im Gerätehaus schlafe und Funk anhabe, oder ob ich die bequeme Art wähle und den FME aufschalte. Kommt aufs gleiche raus. Und solange ich die Infos nicht weitergebe oder mir einen Vorteil dadurch verschaffe, dann ist das absolut legal. Ich rede jetzt nur von der Tatsache des Zuhörens. Ob das Betreiben von "Abhörhilfen" außer den angemeldeten der BOS-Institution erlaubt ist. Ist ein anderes Ding. Darum geht es auch gar nicht.

Und ein FME der für den BOS freigegeben ist, wäre mit Sicherheit nicht an jeder Ecke zu kaufen, wenn man einen amtlichen Nachweis lt. Gesetzgeber vorlegen müßte.......


MfG
StefanMM