Gesetze/Verordnungen und auch einzelne Paragraphen immer schön bis zum Schluß /letzten Absatz lesen !!!!!! :-)

Denn.........§ 35 Absatz 8 sagt: "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Und siehe da.......schon gibt es kein schrankenloses (und auch hirnloses!!!!!!!) Hinwegsetzen mehr !

Hinzu kommt der Rechtskundige auch (nach eigenem Überlegen !!!) selbst zu dem Schluß, dass mit dem § 35 der StVO ja keinesfalls die einschlägigen Paragraphen des StGB (!!) außer Kraft gesetzt werden (Beispielsweise: Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Nötigung etc.) die ich alle durch hirnloses Rasen unter Inanspruchnahme des § 35 ja erfüllen könnte ?!?!
Schonmal darüber nachgedacht????????

Gruß