Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
Hy
Die Definition von Stützpunktwehr ist bei UNS so :
Die Größten Städte in LK bei uns:
Eggenfelden( Meine Wehr )

Achja
Warum unser Kommandant nicht selber ein Landkreis führungsamt macht:
Wenn bei uns im BBZ 3-1 ein Alarm mit stufe 1 oder 2 ist wo die Feuerwehr Eggenfelden dabei ist wird der KBM nicht mitalarmiert !
Wir haben das mit dem KBR so ausgemacht dar er auch der Ansicht war, das wir als Stützpunktwehr und insbesondere unser Kommandant das selber Regeln kann.
Außerdem darf man als Führungskraft kein Aktives Mitglied einer Landkreiswehr mehr sein dar sich sonst andere Wehren des BBz s benachteiligt fühlen können ( es kommt zum streit wegen neubeschaffungen wenn die wehr wo der KBM dabei ist schonwieder ein neues Fahrzeug bekommt )

LG: Michael

Steht wo im Bayerischen Feuerwehr gesetz?

Richtig nirgends.
Also eine Stützpunktwehr nach einer gesetzlichen Regelung gibt es in Bayern nicht.

Es sind viele KBM´s Kbi´s in Bayern noch in deren Heimatwehr aktiv und bei Beschaffungen hat immer noch der KBR und die Regierung das wort.