Hallo,

schau doch einfach in das Bayrische Feuerwehrgesetz wo halt auch das ganze geregelt ist.
Art. 18 Einsatzleitung

und weiter Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
§16 Einsazleitung

gruß Jan

Ps: Hab eigentlich gedacht das das mit dem Ranghöchsten Dienstältesten FA eine Legende ist. Da bin ich froh im Saarland zu wohnen. ;)