Hallo,
schau doch einfach in das Bayrische Feuerwehrgesetz wo halt auch das ganze geregelt ist.
Art. 18 Einsatzleitung
und weiter Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
§16 Einsazleitung
gruß Jan
Ps: Hab eigentlich gedacht das das mit dem Ranghöchsten Dienstältesten FA eine Legende ist. Da bin ich froh im Saarland zu wohnen. ;)
Hallo !
Und wenn ich mich als KBI auch noch um PKW-Brände kümmere ... Leidet der ganz stark an Profilneurose ...
I believe on Digitalfunk
Mir stellt da spontan ein Doppelring-Helmträger ein, der sofort in Entzückung geraten würde. Allerdings nicht, um den Einsatz zu leiten, sondern um dem Angriffstrupp das Strahlrohr aus der Hand zu reissen.
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