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Thema: Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

  1. #1
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    Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

    Servus,

    kennt sich jemand rechtlich im Gebiet Feuerwehr Bayern aus ?

    Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?
    Angenommen PKW Brand Autobahn. Nur die Stadt/Ortsfeuerwehr wird alarmiert.

    Nun kommt noch ein KBM oder KBI.
    Dann einer vom Kat.
    Dann kommt noch das Landratsamt.
    Alle wurden nicht alarmiert, sondern kamen nur zufällig dazu.

    Wer hat mir als GF der Wehr was zu sagen, bzw. zu melden oder zu befehlen?
    Klar wenn mein Kommandant kommt (mir geht es jetzt nur um "Externe")


    @Admin Bitte verschieben in HiOrg habs leider in die falsche Rubrik

  2. #2
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    Servus!

    Bei dieser Situation hat nur der Einsatzleiter, in dem Fall wohl der dienstälteste Gruppenführer, das Sagen. Egal ob KBM, KBI oder KBR etc., keiner kann Dir da in irgendeiner Art und Weise etwas "befehlen".

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Hallo Quattro XLS+!

    Wenn du als GF als Erster an der Einsatzstelle ankommst, dann hast du automatisch die Einsatzleitung. Soweit ja noch ganz einfach.

    Wenn eine nächst höhere Führungskraft an der Einsatzstelle ankommt, dann kann diese die Einsatzleitung übernehmen. Dazu bedarf es aber 4 Regeln:

    1. Die neue Führungskraft wird in die Lage eingeweiht und über die Einsatzstelle informiert
    2. Die alte Führungskraft (du dann) übergibst der neuen Führungskraft förmlich die Einsatzleitung. Also sprich "Hiermit hast du die Einsatzleitung"
    3. Die neue Führungskraft übernimmt förmlich die Einsatzleitung. Zum Beispiel so: "Ich übernehme ab jetzt die Einsatzleitung"
    4. Das Wechsel der Einsatzleitung muss der Leitstelle gemeldet werden und damit verbunden auch dokumentiert werden.

    Bei einem PKW Brand auf einer Autobahn wäre es etwas utopisch, wenn einer von der Kat-Behörde oder ähnliches die Einsatzleitung übernehmen würde. Selbst der KBI wird sagen "Ich sehe, dass das läuft - also macht weiter so".

    Aber grundsätzlich übernimmt niemand auf Grund seines Amtes AUTOMATISCH die Einsatzleitung. Die oben genannten Regel müssen eingehalten werden egal ob OrtsBM oder KBI.

    Wobei Externe nur die Einsatzleitung haben kann, wenn zum Beispiel Kat-Alarm ausgerufen wird. Aber das würde hier etwas in die Tiefe gehen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    1.778
    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    ... der dienstälteste Gruppenführer

    Gruß
    Alex


    Find ich selber Käse!

    Warum sollte das nach dem Alter gehen?

  5. #5
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    425
    Hallo,

    schau doch einfach in das Bayrische Feuerwehrgesetz wo halt auch das ganze geregelt ist.
    Art. 18 Einsatzleitung

    und weiter Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
    §16 Einsazleitung

    gruß Jan

    Ps: Hab eigentlich gedacht das das mit dem Ranghöchsten Dienstältesten FA eine Legende ist. Da bin ich froh im Saarland zu wohnen. ;)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Holger2784 Beitrag anzeigen
    Find ich selber Käse!

    Warum sollte das nach dem Alter gehen?
    Nicht nach dem Alter, sondern nach dem Dienstalter! Das ist ein kleiner Unterschied!

  7. #7
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    2.363
    Hallo !

    Und wenn ich mich als KBI auch noch um PKW-Brände kümmere ... Leidet der ganz stark an Profilneurose ...
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    250
    Mir stellt da spontan ein Doppelring-Helmträger ein, der sofort in Entzückung geraten würde. Allerdings nicht, um den Einsatz zu leiten, sondern um dem Angriffstrupp das Strahlrohr aus der Hand zu reissen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    Und wenn ich mich als KBI auch noch um PKW-Brände kümmere ... Leidet der ganz stark an Profilneurose ...
    Es gibt Landkreise da rennt der KBI mit Musik und Reklame durch den halben Landkreis für ne Ölspur.

  10. #10
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    Besten Dank für eure Zeilen !!!

    Na wenn hier schon soviele Profs sind, könnt ihr mir bestimmt auch folgendes Beantworten.

    Wen darf ich als GF von der Einsatzstelle verweisen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)

    Wen muss ich überhaupt zur Einsatzstelle vorlassen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)

    Welche Befugnis hat das Landratsamt an der Einsatzstelle, bzw. ab wann darf sich diese Einheit "einmischen" ?

    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hallo Quattro XLS+!

    Wobei Externe nur die Einsatzleitung haben kann, wenn zum Beispiel Kat-Alarm ausgerufen wird. Aber das würde hier etwas in die Tiefe gehen.
    Wie darf ich das jetzt in "meinem Falle" verstehen ? Kat-Alarm wurde nicht ausgerufen, sondern er ist einfach so "vorbeigekommen". Muss ich mir von ihm in die Karten schauen lassen bzw. machen was er für richtig hält ?

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Quattro XLS+ Beitrag anzeigen
    Wen darf ich als GF von der Einsatzstelle verweisen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)
    Wie kommst du zu dem Gedankenspiel, irgendeinen davon von der Einsatzstelle verweisen zu dürfen/müssen?

  12. #12
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    oh ich sehe grade ich habe mich falsch ausgedrückt.

    Ich bin der ranghöchste GF, kein anderer GF oder Kommandant ist da. Ich bin EL.

    Mir geht es darum, wenn ich mal einen schwierigen Einsatz zu leiten hab (z.B. Leiche aus PKW bergen) muss ich mir dann an der Einsatzstelle die "Rettungstraube" unötig vergrößern lassen durch nicht benötigtes Einsatzkräfte ?
    Das war jetzt nicht böse gemeint, wie "Du verschwindest hier, weil ich das so will"

  13. #13
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    also meine meinung ist,
    wenn du da ankommst bist du erstmal einsatzleiter. Wenn irgendein vorgesetzter kommt und sagt, ich wär gerne einsatzleiter ist ok, dann bist du fein raus wenn was schief geht ;)
    Ansonsten mach dein Ding und wenn dein KBI dir was sagt, kannste es zu kenntnis nehmen oder auch nicht.
    Hat der KBI der zufällig vorbei fährt denn auch einsatzklamotten dabei ? wenn nicht, schick ihn weg.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  14. #14
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    "Wen darf ich als GF von der Einsatzstelle verweisen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc"

    Also mir wär es egal wer da vor mit steht.. wenn der KBM auf dem Auto rumturnt oder sonstwas schick ich den weg.
    Soll er doch zum ELW gehen
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  15. #15
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    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

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