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Thema: Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    Rein theoretisch ist das tatsächlich so ...
    Nur macht das einer im ghD oder im hD sicher nicht, soferns außerhalb seines Landkreises ist. Sprich wenn er nur hinzualarmiert wurde.
    Beispielsweise ... Wenn bei uns Person im Wasser gemeldet wird, kommt die BF mit Rettungstaucher. Zusätzlich der EL im ghD und eben das Taucherfahrzeug. In dem Fall übernimmt er nicht die Einsatzleitung.
    Bleibt die BF aber im Landkreis und ist eben nur in einem Stadtteil unterwegs, kannst du dich drauf verlassen, daß ein EL der BF dem örtlichen Kommandant IMMER die Einsatzleitung entziehen wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    wieso schaut man bei solchen Fragen nicht einfach ins jeweilige Feuerwehrgesetz?
    Im Bayrischen Feuerwehrgesetz steht doch ganz klar drin wer wann das sagen hat!


    * Die besonderen Führungsdienstgrade nach ART19 sind: KBR, KBI, KBM
    Die nach Art21 sind: STBR, STBI, STBM.

    Bis auf den Absatz 6 ist eigendlich alles ganz klar!

    Laut Gesetz kann der jeweils Ranghöhere immer und jederzeit die Einsatzleitung entziehen wenn er es denn so möchte. Vorrausgesetzt es passiert in seinem Zuständigkeitsbereich!
    (Ein LAmettaträger aus München kann also nicht in Würzburg das sagen haben... Das ist aber auch logisch)

    DAs hat nichts damit zu tun ob jemand alarmiert wurde oder ob er seine PSA dabei hat!
    Zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz. Zwar werden sich die meisten der "höheren" Hüten ohne Bedarf die EL zu übernehmen, was auch gut ist, wenn sie es aber wollen dann IST ES SO und du hast zu kuschen!

    Daraus folgt auch wem du von der EST verweisen kannst: Natürlich könntest du den KBM von der EST verweisen solange du Einsatzleiter bist. Nur wird der dir dann sagen nun bin ICH Einsatzleiter und dann fährst DU nach Hause.

    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    Servus Carsten!

    Da muss ich Dich leider etwas korrigieren: Der Ranghöhere örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung nur übernehmen, er kann sie nicht entziehen. D.h. im Groben, dass der momentan aktuelle Einsatzleiter diesem bFDG die Einsatzleitung übertragen (also übergeben) kann, wenn er sich evtl. der Einsatzsituation nicht (mehr) gewachsen fühlt. Ansonsten kann der bFDG nur beratend an der Seite stehen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Da muss ich Dich leider etwas korrigieren: Der Ranghöhere örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung nur übernehmen, er kann sie nicht entziehen. D.h. im Groben, dass der momentan aktuelle Einsatzleiter diesem bFDG die Einsatzleitung übertragen (also übergeben) kann, wenn er sich evtl. der Einsatzsituation nicht (mehr) gewachsen fühlt. Ansonsten kann der bFDG nur beratend an der Seite stehen.
    Das stimmt so nicht da steht er kann die Einsatzleitung übernehmen. Das heißt das er es nicht machen muss, aber jederzeit die Möglichkeit hat die Einsatzleitung zu übernehmen und das auch ohne Einverständnis der derzeitigen Einsatzleiters. Welches er auch tun muss wenn der Einsatzleiter aufgrund seiner Ausbildung grobe Fehler des Einsatzleiters erkennt und dieser z.b. nicht Einsichtig ist.

    Als Beispiel meinetwegen der örtliche Kommandant der einen Einsatz lieber mit seinen eigenen Leuten abarbeiten will anstatt die entsprechenden Personellen oder Materiellen Verstärkungen nach zu fordern.

    Gruß Jan

  4. #4
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    Mal so ´ne Frage nebenbei: Ist es möglich dem Einsatzleiter diese Leitung auch "von unten", das heißt als weniger Qualifizierter abzunehmen? Zum Beispiel, wenn man merkt, dass dieser dem Einsatz nicht gewachsen ist und plötzlich "komische" Anordnungen gibt?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )

    LG: Michael
    Definier mal Stützpunkt Wehr ;-) Diese Form der Feuerwehr gibt es in Bayern nicht da dazu die grundlage fehlt, denn in Bayern bezeichnen sich auch Feuerwehren mit nem LF8 ohne irgendwelche Zusatzausstattung schon als Stützpunktwehr nur weil sie die Wehr am Hauptort der Gemeinde sind.

    HM aus welchen Lkrs kommst denn?

    Eine aussage wie Deine das kein KBM usw eurem KDT das wasser reichen kann halte ich schon für sehr gewagt, wieso macht er dann nicht selber einen Landkreisführungskraft?
    Es gibt auch Kreise da wird drauf geachtet dass die KBMS usw aus grösseren Wehren kommen die entsprechend mehr Einsatzerfahrung haben als andere die in 20Jahren Dienstzeit 10 mal ausgerückt sind.

  6. #6
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Definier mal Stützpunkt Wehr ;-) Diese Form der Feuerwehr gibt es in Bayern nicht da dazu die grundlage fehlt, denn in Bayern bezeichnen sich auch Feuerwehren mit nem LF8 ohne irgendwelche Zusatzausstattung schon als Stützpunktwehr nur weil sie die Wehr am Hauptort der Gemeinde sind.

    HM aus welchen Lkrs kommst denn?

    Eine aussage wie Deine das kein KBM usw eurem KDT das wasser reichen kann halte ich schon für sehr gewagt, wieso macht er dann nicht selber einen Landkreisführungskraft?
    Es gibt auch Kreise da wird drauf geachtet dass die KBMS usw aus grösseren Wehren kommen die entsprechend mehr Einsatzerfahrung haben als andere die in 20Jahren Dienstzeit 10 mal ausgerückt sind.
    Hy
    Die Definition von Stützpunktwehr ist bei UNS so :
    Die Größten Städte in LK bei uns:
    Eggenfelden( Meine Wehr )
    1. ELW BMW X5,
    2. MZF Mercedes Sprinter ,
    3. RW2 Mercedes Atego,
    4. LF16 Mercedes 1222,
    5. TLF16Magirus Deutz, 192 D11
    6. TLF 24/50 CafsIveco Magirus EuroTrakker
    7. DLK30Mercedes Benz 1422
    8. GWG MAN 12.232,
    also 8 Fz sonderausstattung:
    2 Wärmebildkammeras,
    2 Gasmessgeräte,
    2 Ex messgeräte,
    2Fernwärmethermometer,
    1 Anhänger P250,
    1 Anhänger Wasser/schaumwerfer,
    3 TS 8,
    5 Notstromagregate,
    5 Wassersauger,
    8 Tauchpumpen,
    1Turbosauger,
    6 Motorsägen,
    1 Mobieler Rauchverschluss,
    80m Ölsperre,
    1 PKW anhänger,
    30 Überdruck Atemschutzgeräte,
    25 Chemieschutzanzüge,
    2 Rettungsscheren,
    2 Rettungsspreitzer,
    2 Kombi-Schneid-/Spreizgerät,
    5 Vetter Hebekissen,
    5 Rettungshubzylinder,
    2 Rollgliss Abseilgeräte,
    1 Überdrucklüfter,
    2 Be- und Entlüfungsgeräte,
    10 Gerüstbehälter (insgesamt 30 m³ Fassungsvermögen),
    100 Bayern 2000 Jacken,
    80 Atemschutzgeräteträgerjacken ,
    100 F210 Helme,
    1 Doppelläüfige Rettungssäge,
    1 LKW Bergegerüst,
    2 Trennschleifer,
    1 Chiemseepumpe,
    .........
    Außerdem Atemschutzübungsanlage des LKs im Keller der Wache
    Atemschutzwerkstatt........
    2 Hauptamtliche Gerätewarte und 239 Einsätze 2007
    (Ich glaube ich darf sagen dass wir eine sehr große Wehr sind )
    Weitere Stützpunktwehren des LK s
    Pfarrkirchen 7 Fahrzeuge
    Arnstdorf 5 Fahrzeuge + Kater Rottal-Inn 11/1
    Simmbach 6 Fahrzeuge
    Triftern 5 Fahrzeuge
    Also nix unter 4 Fahrzeugen und ohne TLF und RW

    Ich hoffe das Beantwortet deine Frage

    Achja
    Warum unser Kommandant nicht selber ein Landkreis führungsamt macht:
    Wenn bei uns im BBZ 3-1 ein Alarm mit stufe 1 oder 2 ist wo die Feuerwehr Eggenfelden dabei ist wird der KBM nicht mitalarmiert !
    Wir haben das mit dem KBR so ausgemacht dar er auch der Ansicht war, das wir als Stützpunktwehr und insbesondere unser Kommandant das selber Regeln kann.
    Außerdem darf man als Führungskraft kein Aktives Mitglied einer Landkreiswehr mehr sein dar sich sonst andere Wehren des BBz s benachteiligt fühlen können ( es kommt zum streit wegen neubeschaffungen wenn die wehr wo der KBM dabei ist schonwieder ein neues Fahrzeug bekommt )

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  7. #7
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hy
    Die Definition von Stützpunktwehr ist bei UNS so :
    Die Größten Städte in LK bei uns:
    Eggenfelden( Meine Wehr )

    Achja
    Warum unser Kommandant nicht selber ein Landkreis führungsamt macht:
    Wenn bei uns im BBZ 3-1 ein Alarm mit stufe 1 oder 2 ist wo die Feuerwehr Eggenfelden dabei ist wird der KBM nicht mitalarmiert !
    Wir haben das mit dem KBR so ausgemacht dar er auch der Ansicht war, das wir als Stützpunktwehr und insbesondere unser Kommandant das selber Regeln kann.
    Außerdem darf man als Führungskraft kein Aktives Mitglied einer Landkreiswehr mehr sein dar sich sonst andere Wehren des BBz s benachteiligt fühlen können ( es kommt zum streit wegen neubeschaffungen wenn die wehr wo der KBM dabei ist schonwieder ein neues Fahrzeug bekommt )

    LG: Michael

    Steht wo im Bayerischen Feuerwehr gesetz?

    Richtig nirgends.
    Also eine Stützpunktwehr nach einer gesetzlichen Regelung gibt es in Bayern nicht.

    Es sind viele KBM´s Kbi´s in Bayern noch in deren Heimatwehr aktiv und bei Beschaffungen hat immer noch der KBR und die Regierung das wort.

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Es sind viele KBM´s Kbi´s in Bayern noch in deren Heimatwehr aktiv und bei Beschaffungen hat immer noch der KBR und die Regierung das wort.
    LOL
    Wenn du wüsstest wie viel der KBR bei der Beschaffung unserer Neufahrzeuge zu sagen hatte :-)))
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

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  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Also in meinem Niederbayern gilt diese Regel nicht. Wichtig wollen die sich alle machen, warum sonst eiern die alle mit Blaulicht zur Ölspur? (Zumindest leider in meinem Niederbayern)

    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    Weil die sonst evt. Arbeit aufgedrückt bekommen? ;-)
    Was seid Ihr eigentlich für ne "Stützpunktfeuerwehr"? Kenn ich gar nicht den Ausdruck in Bayern...
    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )
    LG: Michael
    Tja, da möchte ich dann lieber nicht mitspielen müssen, mit der Meinung.
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  10. #10
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    239 Einsätze 2007
    Glanzleistung bei knapp 100 Sicherheitswachen. :-D


    Den Ausdruck Stützpunktfeuerwehr gibts in Bayern auch nicht.
    Geändert von Alex22 (18.08.2008 um 12:01 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Glanzleistung bei knapp 100 Sicherheitswachen. :-D.
    85 Genau Außerdem sind noch längst nicht alle des Orkans dabei dan haben wir die 300

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Den Ausdruck Stützpunktfeuerwehr gibts in Bayern auch nicht.
    Bei uns im LK schon
    Zumindest wird mans glauben dürfen wenn s die Landrätin in ihrer Rede zur Einweihung des neuen RW s verwendet

    LG: Michael
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  12. #12
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Bei uns im LK schon
    Zumindest wird mans glauben dürfen wenn s die Landrätin in ihrer Rede zur Einweihung des neuen RW s verwendet

    LG: Michael
    Nur weil jemand einen Begriff benutzt heißt es noch lange nicht das es diesen Begriff auch gibt.
    In Bayern gibts diese Unterteilung dennoch nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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