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Thema: Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  2. #2
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    Hi,

    wieso schaut man bei solchen Fragen nicht einfach ins jeweilige Feuerwehrgesetz?
    Im Bayrischen Feuerwehrgesetz steht doch ganz klar drin wer wann das sagen hat!

    Zitat Zitat von Bayrisches Feuerwehrgesetz, ART 18
    (Einige Absätze nicht mit kopiert...)
    Art. 18: Einsatzleitung
    (1) Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der
    Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. Er
    lässt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen.
    (2) Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensortes.
    Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne
    Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16
    Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen.

    (4) Treffen örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrade (Art. 19* und 21*) ein, so kann der jeweils
    Ranghöchste die Einsatzleitung übernehmen. Besondere Führungsdienstgrade der Freiwilligen
    Feuerwehr einer kreisfreien Gemeinde können die Einsatzleitung in einem benachbarten Landkreis,
    besondere Führungsdienstgrade aus einem Landkreis die Einsatzleitung in einer benachbarten
    kreisfreien Gemeinde übernehmen. Bei gleichem Rang entscheidet die Zuständigkeit für den
    Schadensort.


    (6) Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von
    Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen.
    * Die besonderen Führungsdienstgrade nach ART19 sind: KBR, KBI, KBM
    Die nach Art21 sind: STBR, STBI, STBM.

    Bis auf den Absatz 6 ist eigendlich alles ganz klar!

    Laut Gesetz kann der jeweils Ranghöhere immer und jederzeit die Einsatzleitung entziehen wenn er es denn so möchte. Vorrausgesetzt es passiert in seinem Zuständigkeitsbereich!
    (Ein LAmettaträger aus München kann also nicht in Würzburg das sagen haben... Das ist aber auch logisch)

    DAs hat nichts damit zu tun ob jemand alarmiert wurde oder ob er seine PSA dabei hat!
    Zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz. Zwar werden sich die meisten der "höheren" Hüten ohne Bedarf die EL zu übernehmen, was auch gut ist, wenn sie es aber wollen dann IST ES SO und du hast zu kuschen!

    Daraus folgt auch wem du von der EST verweisen kannst: Natürlich könntest du den KBM von der EST verweisen solange du Einsatzleiter bist. Nur wird der dir dann sagen nun bin ICH Einsatzleiter und dann fährst DU nach Hause.

    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    Rein theoretisch ist das tatsächlich so ...
    Nur macht das einer im ghD oder im hD sicher nicht, soferns außerhalb seines Landkreises ist. Sprich wenn er nur hinzualarmiert wurde.
    Beispielsweise ... Wenn bei uns Person im Wasser gemeldet wird, kommt die BF mit Rettungstaucher. Zusätzlich der EL im ghD und eben das Taucherfahrzeug. In dem Fall übernimmt er nicht die Einsatzleitung.
    Bleibt die BF aber im Landkreis und ist eben nur in einem Stadtteil unterwegs, kannst du dich drauf verlassen, daß ein EL der BF dem örtlichen Kommandant IMMER die Einsatzleitung entziehen wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    wieso schaut man bei solchen Fragen nicht einfach ins jeweilige Feuerwehrgesetz?
    Im Bayrischen Feuerwehrgesetz steht doch ganz klar drin wer wann das sagen hat!


    * Die besonderen Führungsdienstgrade nach ART19 sind: KBR, KBI, KBM
    Die nach Art21 sind: STBR, STBI, STBM.

    Bis auf den Absatz 6 ist eigendlich alles ganz klar!

    Laut Gesetz kann der jeweils Ranghöhere immer und jederzeit die Einsatzleitung entziehen wenn er es denn so möchte. Vorrausgesetzt es passiert in seinem Zuständigkeitsbereich!
    (Ein LAmettaträger aus München kann also nicht in Würzburg das sagen haben... Das ist aber auch logisch)

    DAs hat nichts damit zu tun ob jemand alarmiert wurde oder ob er seine PSA dabei hat!
    Zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz. Zwar werden sich die meisten der "höheren" Hüten ohne Bedarf die EL zu übernehmen, was auch gut ist, wenn sie es aber wollen dann IST ES SO und du hast zu kuschen!

    Daraus folgt auch wem du von der EST verweisen kannst: Natürlich könntest du den KBM von der EST verweisen solange du Einsatzleiter bist. Nur wird der dir dann sagen nun bin ICH Einsatzleiter und dann fährst DU nach Hause.

    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    Servus Carsten!

    Da muss ich Dich leider etwas korrigieren: Der Ranghöhere örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung nur übernehmen, er kann sie nicht entziehen. D.h. im Groben, dass der momentan aktuelle Einsatzleiter diesem bFDG die Einsatzleitung übertragen (also übergeben) kann, wenn er sich evtl. der Einsatzsituation nicht (mehr) gewachsen fühlt. Ansonsten kann der bFDG nur beratend an der Seite stehen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Da muss ich Dich leider etwas korrigieren: Der Ranghöhere örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung nur übernehmen, er kann sie nicht entziehen. D.h. im Groben, dass der momentan aktuelle Einsatzleiter diesem bFDG die Einsatzleitung übertragen (also übergeben) kann, wenn er sich evtl. der Einsatzsituation nicht (mehr) gewachsen fühlt. Ansonsten kann der bFDG nur beratend an der Seite stehen.
    Das stimmt so nicht da steht er kann die Einsatzleitung übernehmen. Das heißt das er es nicht machen muss, aber jederzeit die Möglichkeit hat die Einsatzleitung zu übernehmen und das auch ohne Einverständnis der derzeitigen Einsatzleiters. Welches er auch tun muss wenn der Einsatzleiter aufgrund seiner Ausbildung grobe Fehler des Einsatzleiters erkennt und dieser z.b. nicht Einsichtig ist.

    Als Beispiel meinetwegen der örtliche Kommandant der einen Einsatz lieber mit seinen eigenen Leuten abarbeiten will anstatt die entsprechenden Personellen oder Materiellen Verstärkungen nach zu fordern.

    Gruß Jan

  6. #6
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    Mal so ´ne Frage nebenbei: Ist es möglich dem Einsatzleiter diese Leitung auch "von unten", das heißt als weniger Qualifizierter abzunehmen? Zum Beispiel, wenn man merkt, dass dieser dem Einsatz nicht gewachsen ist und plötzlich "komische" Anordnungen gibt?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Nicht wirklich... Aber du musst ja nicht von der Brücke springen, wenn er sagt "Springt" ;)

    Sprich: Du kannst einen völlig unsinnigen Befehl ja auch verweigern...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Sprich: Du kannst einen völlig unsinnigen Befehl ja auch verweigern...i
    Wobei natürlich sichergestellt sein muss, dass du diese Reaktion/Befehl/Situation genauso umfassend beurteilen kannst wie der Gesamteinsatzleiter und dann auch noch mit geringerer Ausbildung. Das finde ich doch schon sehr bedenklich.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )

    LG: Michael
    Definier mal Stützpunkt Wehr ;-) Diese Form der Feuerwehr gibt es in Bayern nicht da dazu die grundlage fehlt, denn in Bayern bezeichnen sich auch Feuerwehren mit nem LF8 ohne irgendwelche Zusatzausstattung schon als Stützpunktwehr nur weil sie die Wehr am Hauptort der Gemeinde sind.

    HM aus welchen Lkrs kommst denn?

    Eine aussage wie Deine das kein KBM usw eurem KDT das wasser reichen kann halte ich schon für sehr gewagt, wieso macht er dann nicht selber einen Landkreisführungskraft?
    Es gibt auch Kreise da wird drauf geachtet dass die KBMS usw aus grösseren Wehren kommen die entsprechend mehr Einsatzerfahrung haben als andere die in 20Jahren Dienstzeit 10 mal ausgerückt sind.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Definier mal Stützpunkt Wehr ;-) Diese Form der Feuerwehr gibt es in Bayern nicht da dazu die grundlage fehlt, denn in Bayern bezeichnen sich auch Feuerwehren mit nem LF8 ohne irgendwelche Zusatzausstattung schon als Stützpunktwehr nur weil sie die Wehr am Hauptort der Gemeinde sind.

    HM aus welchen Lkrs kommst denn?

    Eine aussage wie Deine das kein KBM usw eurem KDT das wasser reichen kann halte ich schon für sehr gewagt, wieso macht er dann nicht selber einen Landkreisführungskraft?
    Es gibt auch Kreise da wird drauf geachtet dass die KBMS usw aus grösseren Wehren kommen die entsprechend mehr Einsatzerfahrung haben als andere die in 20Jahren Dienstzeit 10 mal ausgerückt sind.
    Hy
    Die Definition von Stützpunktwehr ist bei UNS so :
    Die Größten Städte in LK bei uns:
    Eggenfelden( Meine Wehr )
    1. ELW BMW X5,
    2. MZF Mercedes Sprinter ,
    3. RW2 Mercedes Atego,
    4. LF16 Mercedes 1222,
    5. TLF16Magirus Deutz, 192 D11
    6. TLF 24/50 CafsIveco Magirus EuroTrakker
    7. DLK30Mercedes Benz 1422
    8. GWG MAN 12.232,
    also 8 Fz sonderausstattung:
    2 Wärmebildkammeras,
    2 Gasmessgeräte,
    2 Ex messgeräte,
    2Fernwärmethermometer,
    1 Anhänger P250,
    1 Anhänger Wasser/schaumwerfer,
    3 TS 8,
    5 Notstromagregate,
    5 Wassersauger,
    8 Tauchpumpen,
    1Turbosauger,
    6 Motorsägen,
    1 Mobieler Rauchverschluss,
    80m Ölsperre,
    1 PKW anhänger,
    30 Überdruck Atemschutzgeräte,
    25 Chemieschutzanzüge,
    2 Rettungsscheren,
    2 Rettungsspreitzer,
    2 Kombi-Schneid-/Spreizgerät,
    5 Vetter Hebekissen,
    5 Rettungshubzylinder,
    2 Rollgliss Abseilgeräte,
    1 Überdrucklüfter,
    2 Be- und Entlüfungsgeräte,
    10 Gerüstbehälter (insgesamt 30 m³ Fassungsvermögen),
    100 Bayern 2000 Jacken,
    80 Atemschutzgeräteträgerjacken ,
    100 F210 Helme,
    1 Doppelläüfige Rettungssäge,
    1 LKW Bergegerüst,
    2 Trennschleifer,
    1 Chiemseepumpe,
    .........
    Außerdem Atemschutzübungsanlage des LKs im Keller der Wache
    Atemschutzwerkstatt........
    2 Hauptamtliche Gerätewarte und 239 Einsätze 2007
    (Ich glaube ich darf sagen dass wir eine sehr große Wehr sind )
    Weitere Stützpunktwehren des LK s
    Pfarrkirchen 7 Fahrzeuge
    Arnstdorf 5 Fahrzeuge + Kater Rottal-Inn 11/1
    Simmbach 6 Fahrzeuge
    Triftern 5 Fahrzeuge
    Also nix unter 4 Fahrzeugen und ohne TLF und RW

    Ich hoffe das Beantwortet deine Frage

    Achja
    Warum unser Kommandant nicht selber ein Landkreis führungsamt macht:
    Wenn bei uns im BBZ 3-1 ein Alarm mit stufe 1 oder 2 ist wo die Feuerwehr Eggenfelden dabei ist wird der KBM nicht mitalarmiert !
    Wir haben das mit dem KBR so ausgemacht dar er auch der Ansicht war, das wir als Stützpunktwehr und insbesondere unser Kommandant das selber Regeln kann.
    Außerdem darf man als Führungskraft kein Aktives Mitglied einer Landkreiswehr mehr sein dar sich sonst andere Wehren des BBz s benachteiligt fühlen können ( es kommt zum streit wegen neubeschaffungen wenn die wehr wo der KBM dabei ist schonwieder ein neues Fahrzeug bekommt )

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hy
    Die Definition von Stützpunktwehr ist bei UNS so :
    Die Größten Städte in LK bei uns:
    Eggenfelden( Meine Wehr )

    Achja
    Warum unser Kommandant nicht selber ein Landkreis führungsamt macht:
    Wenn bei uns im BBZ 3-1 ein Alarm mit stufe 1 oder 2 ist wo die Feuerwehr Eggenfelden dabei ist wird der KBM nicht mitalarmiert !
    Wir haben das mit dem KBR so ausgemacht dar er auch der Ansicht war, das wir als Stützpunktwehr und insbesondere unser Kommandant das selber Regeln kann.
    Außerdem darf man als Führungskraft kein Aktives Mitglied einer Landkreiswehr mehr sein dar sich sonst andere Wehren des BBz s benachteiligt fühlen können ( es kommt zum streit wegen neubeschaffungen wenn die wehr wo der KBM dabei ist schonwieder ein neues Fahrzeug bekommt )

    LG: Michael

    Steht wo im Bayerischen Feuerwehr gesetz?

    Richtig nirgends.
    Also eine Stützpunktwehr nach einer gesetzlichen Regelung gibt es in Bayern nicht.

    Es sind viele KBM´s Kbi´s in Bayern noch in deren Heimatwehr aktiv und bei Beschaffungen hat immer noch der KBR und die Regierung das wort.

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Es sind viele KBM´s Kbi´s in Bayern noch in deren Heimatwehr aktiv und bei Beschaffungen hat immer noch der KBR und die Regierung das wort.
    LOL
    Wenn du wüsstest wie viel der KBR bei der Beschaffung unserer Neufahrzeuge zu sagen hatte :-)))
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  13. #13
    Registriert seit
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    @112urmel

    genug würd ich sagen
    es sei denn ihr habt die Fahrzeuge ohne Zuschuss von der Regierung beschafft...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    LOL
    Wenn du wüsstest wie viel der KBR bei der Beschaffung unserer Neufahrzeuge zu sagen hatte :-)))
    Solange die Fahrzeuge mit Zuschuss durch das Land Bayern und den Kreis beschafft werden hat der KBR jede Menge mitzureden.

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Solange die Fahrzeuge mit Zuschuss durch das Land Bayern und den Kreis beschafft werden hat der KBR jede Menge mitzureden.
    Geeenau soweit zur Theorie die Praxis sieht in der Regel aber anders aus dar bei uns in der Wehr der Mann ist der für die Beschaffung der Fahrzeuge des fast ganzen Landkreises zuständig ist !! ;-)
    ( Wir haben in der Wehr 5 Sonderbeauftragte die für die Kontakthaltung zu allen größeren Herstellerfirmen zuständig sind )
    Außerdem finde ich das auch besser so, dar der KBR nicht bei jedem Einsatz dabei ist und wir somit durch die Hilfe dieses Feuerwehrmitgliedes unsere Fahrzeuge wirklich GENAU SO anschaffen können wir wir die brauchen

    LG: Michael

    PS: Mal n kleines Beispiel wir haben durch die Mithilfe dieser 5 Wehrmitglieder nen BMW X5 als ELW
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

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