OK überhose noch ein kurzes Statement:
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Eben. Alternative. Da stehen allgemein viele Alternativen, wenn ich mich nicht verzählt hab, komm ich auf 4 Schlauchvarianten und 3 Strahlrohrvarianten (von denen eine wieder so ziemlich alles bedeuten kann).
Was ist da jetzt eindeutig?
Eindeutig in meinen Augen, dass eine SA nicht zwingend gefordert ist. Vielmehr wird diese nur als Alternative ausgewiesen. Lt. dieser DIN ist eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, in Form von 2x15 C oder 2x15 D in buchten ausreichend - was deine Meinung ja bestärken dürfte.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Schade. Eine Meinung zu haben ist das eine, sie auch begründen zu können, das andere...
Keine Angst, ich bin durchaus in der Lage meine Meinungen zu Begründen - das ist die eine Seite! Die andere Seite ist die, dass ich genau weiß was dann geschieht. Nämlich wird jedes Argument, welches ich aus meiner persönlichen Sicht als Pro für eine SA anbringe zerpflückt und mit Argumenten aus deiner persönlichen Sicht versucht werden zu widerlegen. Das ist das gleiche wie in dem Thread zum Thema HLF - ich hoffe du erinnerst dich!? Da wird man nie auf einen Nenner kommen. Und auch ist es mir zu aufwendig und zeitraubend jedesmal alles handfest begründen zu müssen, deshalb stehe ich trotzdem zu meiner Meinung und vertrete diese auch.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Übrigens:
"einem Strahlrohr mit einem Wasserdurchfluss von etwa 100 l/min; das Strahlrohr muss den Anforderungen nach DIN 14365-2:1986-09, 3.1.4 entsprechen."
Hat sich schonmal jemand Gedanken um diesen Satz vor dem Hintergrund der gerne genommenen HSR am SA-formfest gemacht?
Hier noch mal ein Auszug aus dem Norm-Entwurf LF10/6 bzw. HLF 10/6:
Zitat Zitat von E DIN 14530-5:2006-09
5.4.2 Zur schnellen Wasserabgabe müssen zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche DIN 14811-C 42-15-K oder zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche DIN 14811-D-15-K (im hinteren rechten Geräteraum in Buchten gelagert) und ein Strahlrohr DIN 14367-C (Hohlstrahlrohr) oder ein Strahlrohr DIN 14365-CM oder ein Strahlrohr mit einer Durchflussmenge von etwa 100 l/min schnell und einfach mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbunden werden können. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und im hinteren rechten Geräteraum entnommen werden können.
Alternativ darf auf Wunsch des Bestellers eine Schnellangriffseinrichtung (Wasser) eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel für
- 50 m Feuerlöschschlauch DIN EN 1947-I-A-1-25-20-50 (50 m formstabiler Druckschlauch DN 25) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 28 und einem Strahlrohr DIN 14367-C (Hohlstrahlrohr) oder einem Strahlrohr DIN 14365-CM oder einem Strahlrohr mit einer Durchflussmenge von etwa 100 l/min oder
- 30 m Feuerlöschschlauch DIN EN 1947-I-A-1-33-20-30 (30 m formstabiler Druckschlauch DN 33) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 32 und einem Strahlrohr DIN 14367-C (Hohlstrahlrohr) oder einem Strahlrohr DIN 14365-CM oder einem Strahlrohr mit einer Durchflussmenge von etwa 100 l/min.
Die Schnellangriffseinrichtung (Wasser) muss im hinteren rechten Geräteraum angeordnet sein und mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbunden sein und abgesperrt werden können. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und im hinteren rechten Geräteraum entnommen werden können.
Hier taucht dann der Begriff des sogenannten Hohlstrahlrohres auf. Ich hoffe das diese DIN sobald als möglich ihre Gültigkeit erhält...