Hallo!
Was ist denn an der Haspel auszusetzen, die kann einer allein abrollen, ganze 75m!!
Und den Schnellangriff ohne fremde Hilfe um einige Ecken zuziehen, packt keiner!!
Nun, es ist unstrittig bzw. sogar nach UVV verboten mit dem Schnellangriff innerhalb eines Gebäudes zugehen!?
Ich kann es nur nochmal wiederholen, denn Schnellangriff gänzlich abschaffen kann man nicht,
die örtlichen Gegebenheiten sind zubeachten!
Zum angebrannten Essen :
Jetzt ist es so das in einer Stadt wie z.b. Frankfurt etwa 4-5 mal am Tag, meist um die Mittagszeit Notrufe wegen Brandverdacht eingehen!
Ausgehend von angebrannten Essen auf dem Herd, wird sich niemals ein AT wagen, Wasser als Löschmittel einzusetzen, sofern es nicht genau lokalisiert und identifiziert ist! Und selbst dann reicht es die Pfanne oder den Topf aus dem Fenster zuwerfen, sofern es die möglichkiet zulässt!
Weil wir wissen doch was passiert wenn Wasser auf eine event. entzündete Bratpfanne gelangt!! :-)
Und wer weiß das schon im Vorfeld GANZ genau?
Denkt mal daran, wie die Leute aus dem Haus aufgeregt auf euch zukommen, und erzählen was von brennender Küche oder so!?
In Frankfurt ist es gängige Praxis, neben schwerer Axt, Fluchthauben, Lampe auch eine Löschdecke mitzunehmen, sofern wie oben schon gesagt davon ausgegangen werden kann, das es sich um angebranntes Essen oder ähnliches Handelt!
MfG