Auch wenn dieses Thema schon etwas älter ist. Es ist immer wieder interessant, daß jeder weiß, wie es ist, aber alle anderer Meinung sind ;-)

Der o.g. Erlass ist ja schon "antik" gibt es seit dem neue Urteile aus Bayern?

Zu Bundes- und Landesrecht:
Bundesrecht ist immer höherrangig, aber: Der Erlass ändert ja nichts am Bundesrecht. Nicht an der StVO und nicht am §§35,38. Nur regelt er wohl, wer Feuerwehr im Sinne des §35 ist. Somit ist er eine Verwaltungsvorschrift, wie es sie zu sehr vielen Gesetzen und Ordnungen gibt. Sie ändert nicht das Gesetz und widerspricht nicht, sonder führt Präzisierungen durch oder gibt an, wie eine Regelung anzuwenden ist.