Die Geschichte mit den privat Fz. ist immer so eine Sache. Ganz genau geregelt wird das eigentlich nirgends.Wir haben das auch schon durch.Im Land NDS gibt es z.b. eine Regelung das Sonderrechtsfahrten mit privat PKW nicht erlaubt sind.Im prinzip kommt es immer auf gut dünken der Polizeibeamten an.Aber die STVO besagt das FW Sonderrechte nutzen dürfen.Nur wer ist die Feuerwehr?? Das Rote Auto oder die Personen die sich darin befinden??? Oder beides? Bin ich im Privat-PKW nicht auch die Feuerwehr??? Ja ist denn nun eine Sache die Feuerwehr oder Personen???

Ja Fragen über Fragen!!

Gruß
1HFM