
Zitat von
überhose
Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?
Also:
Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, der sich damit auskennt.
Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult, da sich ja hier in der Gesetzeslage etwas geändert hat. Und eben diese Polizeidienststelle ist für unseren Bezirk zuständig. In sofern habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Dieser Herr war da, und hat uns über die Thematik aufgeklärt.
Dabei wurde explizit die Frage gestellt, ob denn dann nur in einer Notsituation (Realeinsatz) das Fahrzeug mit dem Feuerwehr-Führerschein gefahren werden dürfe, oder auch im normalen Übungsdienst.
Er hat die von mir oben schon erwähnte Antwort geliefert.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus