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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

  1. #46
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
    Ähm, die Fahrerlaubnisbehörde?

  2. #47
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    @Feuermelder
    Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

    Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.
    Der GF ist bei uns mit einem Ortsbrandmeister gleichzustellen. Er führt die Löschgruppe eingenständig. Vorzuweisen ist der abgeschlossene F3-Lehrgang am IDF Münster. Nächsthöhere Führungskraft ist der ZF oder WF. Der GF führt die LG ebenfalls verwaltungstechnisch.

    Mir ist nur bekannt, dass aufgrund des Vorfalls suspendiert wurde. Ob der GF nun wusste, dass jemand ohne FS fuhr, bleibt mir unbekannt. Da es aber eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Straftat für den GF gab, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass er eingeweiht war...

    Fakt ist, ich lasse mir den Führerschein bei Eintritt in die FF vorzeigen und kontrolliere diesen in einem gewissen Abstand, z.B. zur Kraftfahrerunterweisung. Nur so kann man sicher gehen, dass es keine "Schwarzfahrer" gibt. Vertrauen ist gut, Kontrolle aber manchmal besser...

  3. #48
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    "Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
    Da widerspreche ich Dir.

    Der nette "Freund und Helfer" hat erzählt, dass gerade im Hinblick auf den Feuerwehrführerschein bereits im Vorfeld viel Wind gemacht wurde.

    Da sich die Politik hier auf völlig neues Terrain begibt, wurde seitens der Polizei auf eine anständige Schulung der Einsatzkräfte gelegt. Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.

    Deine Aussage klingt ja fast so, als wüsste die Polizei nicht,was sie tut...
    Aber diese Bösartigkeit unterstelle ich Dir nicht, da ich Dich hier im Forum anders kennen gelernt habe!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #49
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.
    Das ist lapidar gesagt ein Irrtum. Sie müssen sie nur soweit kennen, dass sie im Alltag nach kurzem Überblicken einer Situation ein Gespür dafür haben, ob evtl. ein Verstoß gegen die Rechtslage vorliegen könnte. Mehr nicht. Ob das dann wirklich so ist, entscheiden andere.
    Anders gehts auch gar nicht, wenn man sieht wie sich Anwälte (und über die Instanzen/Zuständigkeiten auch Gerichte) spezialisieren, während die Polizei erstmal alle Rechtslagen "kennen" soll.

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