Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!
Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!
Hallo,
zu dem Thema kann ich im ganzen nur den Kopf schütteln....
1. kann mir jemand mal einen einzigen Fall sagen wo jemand durch nichtdasein eines Fahrers schwerer oder gar Tödlich verletzt wurde ??
2. kann sich jemand vorstellen das unter der Besatzung eines LF`s und einer DLK kein einziger mit entsprechendem FS ist ?
3. reicht die Besatzung in diesem Fall aus oder will man mit zwei Mann nur " schneller " raus...?
Ich zumindest könnte das... siehe Frage 1 & 3....inbesondere bei einer DLK nutzt es schlichtweg nix wenn man das gute Stück mit vieeel Glück ohne FS und Fahrpraxis an die E-Stelle bekommt.. DL Maschinist biste dadurch noch nicht..;-)
lasst Euch nicht mit " Grauzonenverordnungen" zum Politischen Spielball der Gewissensberuhigung machen indem Ihr Euch letztendlich Privatrechtlichen Konsequenzen aussetzt.. das ist KEIN Ehrenamt wert.
Wenn es Jahrelang versäumt wurde oder schlichtweg als nicht notwendig gesehen wurde notwendiges Personal auszubilden, dann sollten wir es ebenso locker sehen wie die Entscheidungsträger vorher... Haben wir nicht - brauchen wir nicht. Ich weiß - auch mir würde es dann die Zornesröte ins Gesicht treiben, mein Privatleben würde ich mir dennoch nicht Ruinieren...
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.
Das hat damals etliche Diskussionen ausgelöst...
Ich meine, das war irgendwo in Thüringen, habe das aber bei meiner Suche im Netz auf die Schnelle nicht mehr gefunden.
EDIT:
Korrektur, es war Sachsen-Anhalt!
Habe folgende Quellen gefunden:
http://www.youtube.com/watch?v=yYl1jQDYKLE
http://www.bild.de/news/leserreporte...1968.bild.html
Geändert von marka (02.02.2012 um 13:24 Uhr)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Da gebe ich Dir Recht!
Aber so etwas kann prinzipiell ja auch passieren, wenn Menschenleben in Gefahr sind...
Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.
In sofern ist diese Diskussion eh Schnee von gestern...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?
Aber nur bis 7,5t.....
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)