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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Strafgesetzbuch § 34
    Rechtfertigender Notstand
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".

    Aber, und das ist ein ganz großes aber:
    Die "dringende Gebotenheit" und insbesondere die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" muss man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erst einmal hinbekommen. Das dürfte die absolute Ausnahme sein.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".
    Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
    Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Manchmal stellt sich mir die Frage nach gewissen Diskussions-Grundlagen hier...

    Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Das jetzt jemand, der noch nie eine entsprechende FE für das Einsatzfahrzeug hatte dieses im Alarmfalle bewegt, halte ich auch für sehr bedenklich. Immerhin fehlt hier auch die Einweisung. Und dann gleich eine Alarmfahrt? nene, da möchte ich nicht mit im Fahrzeug sitzen.

    Aber wie sieht es aus, wenn der Fahrer seine FE Klasse C noch nicht verlängern ließ (Stichwort ärztl. Untersuchung) und er als Einziger "C-Fahrer" zu einer zeitkritischen Menschenrettung das Fz fährt?
    mein Name ist Programm

  5. #5
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Interessanter Zusammenhang.

  6. #6
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    Eine interessante Frage:
    Hat der Fahrer nur gerade wegen bspw. zu schnellem Fahren mal 4 Wochen keinen Führerschein, ist aber sonst immer dieses Fahrzeug gefahren, oder hatte er noch nie einen Führerschein.
    Beim ersten Fall würden fast alle denjenigen Fahren lassen, gerade wenn es um die C1E geht. Beim 2. Fall sicher niemand.

  7. #7
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    Mal ehrlich, selbst wenn ich der einzigste wäre, der eine Drehleiter fahren könnte und nicht dürfte, weil ich 4 Wochen Fußgänger wäre.
    Ich würde einen Teufel tun und mich in die DLK setzen und zur Einsatzstelle fahren.
    Das ganzen rechtfertigen mit dem rechtfertigenden Notstand ist mir viel zu gefährlich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...
    Richtig! Wir hatten einen ähnlichen Fall. Fahrzeug wurde von jemandem ohne entsprechende Führerschein gefahren, unter anderem bei einem Einsatz und diversen Diensten. Das kam, durch einen dummen Zufall, ans Tageslicht. Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer". Seit dem heißt es, bei jeder Kraftfahrerunterweisung für die Maschinisten, "Lappen" vorzeigen. Bei uns gibt es nun eine Dienstanweisung, dass Feuerwehrfahrzeuge nur noch von Maschinisten mit entsprechende Fahrerlaubnisklasse zu führen sind. Darunter fallen auch die diversen 3,75 to. TSF die hier so rumeiern. Maschinisten ohne LKW-Schein dürfen keine Feuerwehrfahrzeuge (mit Ausnahme von MTW) mehr fahren.

  9. #9
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    Ich gehe mal davon aus der er vorher einen Führerschein hatte und abgeben musste oder liege ich da falsch?
    Die frage die sich mir da stellt, muss jetzt der Gruppenführer vor jeder Fahrt fragen hast du überhaupt noch deinen Führerschein.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer".
    Das war sicher noch nicht "das Ende vom Lied", wie ging die Strafanzeige gegen den GF aus?
    Und wer kam auf die Idee mit der "Suspendierung"? Auf welcher Grundlage?
    Gab es Anzeichen dafür, dass keine Fahrerlaubnis vorlag? Konnte der GF das wissen?

    Interessant in dem Zusammenhang:
    http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=712374#712374

    http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dat...wehrdienst.pdf

    http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsa...spflichtFE.pdf

  11. #11
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    Also hier in der FF ist mir kein Fall bekannt, dass Feuerwehrangehörige ohne gültige Fahrerlaubnis ein Einsatzfahrzeug geführt haben. Ich selbst bin im Moment dabei den Führerschein Klasse C über die Feuerwehr bzw. Gemeinde zu machen, und könnte mir nicht vorstellen, dass jemand ein Einsatzfahrzeug führt, der nicht über das doch recht umfangreiche Wissen (Bremssysteme, Technik allg. etc.), welches in der Theorie und Praxis für die Klasse C vermittelt wird, verfügt.
    Ich selbst habe auch noch nie (weder auf irgendwelchen Lehrgängen noch sonstwo) gehört, dass es erlaubt wäre Einsatzfahrzeuge in besonderen Situationen ohne die gültige Fahrerlaubnisklasse zu führen. Wenn mal wirklich kein Fahrer da ist (was ich bisher 1x in meinen 5 Jahren als aktiver FA erlebt habe), dann wird eben lt. AAO die nächste Wehr alarmiert. Aber ich würde nie auf einem Löschfahrzeug sitzen bleiben, wenn sich irgendwer hinters Steuer setzen darf und mit Licht und Musik über die Straßen donnern würde. Nachdem der Führerschein bestanden ist gehts hier auch nicht direkt auf die Straße, bevor das losgeht stehen ersteinmal Einweisungsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining an.

  12. #12
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Ich gehe mal davon aus der er vorher einen Führerschein hatte und abgeben musste oder liege ich da falsch?
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das war sicher noch nicht "das Ende vom Lied", wie ging die Strafanzeige gegen den GF aus? Und wer kam auf die Idee mit der "Suspendierung"? Auf welcher Grundlage? Gab es Anzeichen dafür, dass keine Fahrerlaubnis vorlag? Konnte der GF das wissen?
    Der GF wurde zu einer empfendlichen Geldstrafe verurteilt. Er hat allerdings Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Die Suspendierung wurde von der Wehrführung beschlossen. Eine Grundlage ist mir nicht bekannt. Die Wehrführung argurmentiert die Suspendierung mit dem Fehlverhalten des GF. Denn, der GF hätte sich die Fahrerlaubnis vorzeigen lassen müssen bevor er jemanden das erste mal ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges lässt. Da dies nicht passierte, konnte der Kamerad munter seine "Runden" drehen.

    Anzeichen für eine fehlende Faherlaubnis gab es keine. Durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache gegen den Kameraden, ist man jedoch darauf aufmerksam geworden. Die Wehrführung erstatte darauf hin Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Im Laufe der Ermittlungen erstattete die Polizei Strafanzeige gegen den GF und beschlagnahmte das Fahrtenbuch.

    Der führerscheinlose "Maschinist" ist freiwillig ausgetreten, wurde im Vorfeld aber sowie so durch den WF beurlaubt. Über sein Strafmaß ist mir nichts bekannt geworden.

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