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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.
    Na und?
    Laß brennen.
    Das geht schon von alleine wieder aus. Zu retten ist da wahrscheinlich eh nichts mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Da gebe ich Dir Recht!
    Aber so etwas kann prinzipiell ja auch passieren, wenn Menschenleben in Gefahr sind...

    Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.

    In sofern ist diese Diskussion eh Schnee von gestern...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?
    Richtig.
    Bis jetzt is mir zwar noch keine DLK 23/12 mit 7,5t untergekommen, aber egal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ein Rettungsgerät für 500.000 Euro im Stall stehen haben aber an der Ausbildung des Fahrers sparen wäre ja noch schöner (aber selbst darauf könnten die deutschen Feuerwehren verfallen). :-)

  6. #6
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    So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?

    Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?

    Darf das Fahrzeug am ende auch wieder zum Ausgangspunkt gebracht werden?

    Wie siehts aus wenn bei der Einsatzfahrt kommt Personen gerettet beginnen mit Brandbekämpfung?

  7. #7
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Interessanter Zusammenhang.
    Gelle ;-)

    Das kommt daher, dass wir auf Gemeindekosten jedes Jahr einen zur Fahrschule zur CE-Ausbildung schicken können. So hat mittlerweile jeder, der seit >5Jahren Aktiv ist, solch einen Lappen. Und OrtsBM sind i.d.R. bereits länger Aktiv.
    Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
    mein Name ist Programm

  8. #8
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?
    Üblicherweise 14 bis 15 Tonnen.

    Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?
    Welche Sonderregelung bei Personen in Gefahr?

    Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Dafür sind wir da, daran müssen wir uns messen lassen. Da dürfen wir solche Abweichungen nicht ansatzweise in der Planung berücksichtigen.

    Wenn es solche Ausnahmeregelungen gibt, dann sind die für den einen Fall alle 500 Jahre, wo aber auch wirklich alles daneben gegangen ist. Es verbietet sich eigentlich schon, darüber tiefergehend nachzudenken.

  9. #9
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    Aber nur bis 7,5t.....

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