Ein Rettungsgerät für 500.000 Euro im Stall stehen haben aber an der Ausbildung des Fahrers sparen wäre ja noch schöner (aber selbst darauf könnten die deutschen Feuerwehren verfallen). :-)
Ein Rettungsgerät für 500.000 Euro im Stall stehen haben aber an der Ausbildung des Fahrers sparen wäre ja noch schöner (aber selbst darauf könnten die deutschen Feuerwehren verfallen). :-)
So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?
Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?
Darf das Fahrzeug am ende auch wieder zum Ausgangspunkt gebracht werden?
Wie siehts aus wenn bei der Einsatzfahrt kommt Personen gerettet beginnen mit Brandbekämpfung?
Gelle ;-)
Das kommt daher, dass wir auf Gemeindekosten jedes Jahr einen zur Fahrschule zur CE-Ausbildung schicken können. So hat mittlerweile jeder, der seit >5Jahren Aktiv ist, solch einen Lappen. Und OrtsBM sind i.d.R. bereits länger Aktiv.
Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
mein Name ist Programm
Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?
Hä?
Wir sind die Feuerwehr, wir sind die Personen in Gefahr ;-)
Und damit diese Gefahr nicht zu klein wird, machen wir uns möglichst viel Gedanken, um sie zu füttern. Eine Sonderregelung "wir machen eine absolute Minimalausbildung, damit im absoluten Ausnahmefall ein so minimal ausgebildeter Fahrer völlig ruhig, besonnen und versiert das Fahrzeug zur Einsatzstelle bringen kann" passt da schon ganz gut hin.
Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)
Mag sein, aber die Aussage, dass "Person in Gefahr" kein Grund für uns sein kann, unsere (z. T. selbst gesetzten) Regeln über den Haufen zu werfen, gilt allgemein. Das steht auch ganz nett in dem Urteil zum tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen. Da ging es zwar nicht um Menschenleben in Gefahr oder nicht, aber das Gericht hat relativ deutlich gemacht, dass die Feuerwehr nicht andere (in dem Fall den Gebäudebesitzer) verantwortlich machen kann, wenn sie sich an die eigenen Regeln (in dem Fall FwDV, insb. ASÜ) nicht hält. Die Nichtverurteilung des verantwortlichen Wehrführers war in dem Fall wohl nur noch auf den Ehrenamtsbonus zurückzuführen.
Man hört das mit den Menschenleben ja auch immer beim Thema Abweichen von UVV. Ja, kann man machen, aber eben im absoluten Ausnahmefall. Wenn man feststellt, dass die Abweichungen bei Menschenleben im Gefahr zum Dauerzustand werden oder zumindest gehäuft auftreten, ist das aber kein Einzelfall mehr. Dann ist die Feuerwehr einfach falsch (nicht leistungsfähig genug) aufgestellt.
Üblicherweise 14 bis 15 Tonnen.
Welche Sonderregelung bei Personen in Gefahr?Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?
Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Dafür sind wir da, daran müssen wir uns messen lassen. Da dürfen wir solche Abweichungen nicht ansatzweise in der Planung berücksichtigen.
Wenn es solche Ausnahmeregelungen gibt, dann sind die für den einen Fall alle 500 Jahre, wo aber auch wirklich alles daneben gegangen ist. Es verbietet sich eigentlich schon, darüber tiefergehend nachzudenken.
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