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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
    Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.
    Hä?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall.
    Wir sind die Feuerwehr, wir sind die Personen in Gefahr ;-)
    Und damit diese Gefahr nicht zu klein wird, machen wir uns möglichst viel Gedanken, um sie zu füttern. Eine Sonderregelung "wir machen eine absolute Minimalausbildung, damit im absoluten Ausnahmefall ein so minimal ausgebildeter Fahrer völlig ruhig, besonnen und versiert das Fahrzeug zur Einsatzstelle bringen kann" passt da schon ganz gut hin.
    Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)
    Mag sein, aber die Aussage, dass "Person in Gefahr" kein Grund für uns sein kann, unsere (z. T. selbst gesetzten) Regeln über den Haufen zu werfen, gilt allgemein. Das steht auch ganz nett in dem Urteil zum tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen. Da ging es zwar nicht um Menschenleben in Gefahr oder nicht, aber das Gericht hat relativ deutlich gemacht, dass die Feuerwehr nicht andere (in dem Fall den Gebäudebesitzer) verantwortlich machen kann, wenn sie sich an die eigenen Regeln (in dem Fall FwDV, insb. ASÜ) nicht hält. Die Nichtverurteilung des verantwortlichen Wehrführers war in dem Fall wohl nur noch auf den Ehrenamtsbonus zurückzuführen.

    Man hört das mit den Menschenleben ja auch immer beim Thema Abweichen von UVV. Ja, kann man machen, aber eben im absoluten Ausnahmefall. Wenn man feststellt, dass die Abweichungen bei Menschenleben im Gefahr zum Dauerzustand werden oder zumindest gehäuft auftreten, ist das aber kein Einzelfall mehr. Dann ist die Feuerwehr einfach falsch (nicht leistungsfähig genug) aufgestellt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

    ...
    z.B. Diabetis?
    mein Name ist Programm

  4. #4
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    z.B. Diabetis?
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    Schau mal.
    http://www.gesetze-im-internet.de/fe...age_4_106.html
    Punkt 5.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, das passt auf den mir bekannten Fall
    mein Name ist Programm

  8. #8
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    Ihm hat also ein Arzt bescheinigt, dass seine Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen so ausgeprägt ist, dass er nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
    Und als führende Funktion in einer Einsatzmannschaft, tlw. in belastenden, zeitlich nicht planbaren Situationen ist er weiter geeignet?

  9. #9
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    Ich würde mich davor hüten, das zu machen!

    Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:

    -Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
    -Wer hat ihnen das erlaubt?
    -Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
    -Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?

    Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

    Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

  10. #10
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Ja, das passt auf den mir bekannten Fall
    Dann darf er auch kein Auto mehr fahren.
    Und bei sowas bezweifel ich sehr stark ob derjenige noch feuerwehrtauglich ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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