Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)
Mag sein, aber die Aussage, dass "Person in Gefahr" kein Grund für uns sein kann, unsere (z. T. selbst gesetzten) Regeln über den Haufen zu werfen, gilt allgemein. Das steht auch ganz nett in dem Urteil zum tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen. Da ging es zwar nicht um Menschenleben in Gefahr oder nicht, aber das Gericht hat relativ deutlich gemacht, dass die Feuerwehr nicht andere (in dem Fall den Gebäudebesitzer) verantwortlich machen kann, wenn sie sich an die eigenen Regeln (in dem Fall FwDV, insb. ASÜ) nicht hält. Die Nichtverurteilung des verantwortlichen Wehrführers war in dem Fall wohl nur noch auf den Ehrenamtsbonus zurückzuführen.

Man hört das mit den Menschenleben ja auch immer beim Thema Abweichen von UVV. Ja, kann man machen, aber eben im absoluten Ausnahmefall. Wenn man feststellt, dass die Abweichungen bei Menschenleben im Gefahr zum Dauerzustand werden oder zumindest gehäuft auftreten, ist das aber kein Einzelfall mehr. Dann ist die Feuerwehr einfach falsch (nicht leistungsfähig genug) aufgestellt.