Da gebe ich Dir Recht!
Aber so etwas kann prinzipiell ja auch passieren, wenn Menschenleben in Gefahr sind...
Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.
In sofern ist diese Diskussion eh Schnee von gestern...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus