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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich würde mich davor hüten, das zu machen!

    Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:

    -Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
    -Wer hat ihnen das erlaubt?
    -Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
    -Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?

    Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

    Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    [...]Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?
    Die Einweisung muss im Rahmen eines Dienstes erfolgen. Während des Dienstes ist man als Angehöriger einer öffentlichen Feuerwehr in der Feuerwehrunfallkasse versichert.

    Desweiteren:
    Das Fahren mit dem "Feuerwehrführerschein" bezieht sich nicht ausschließlich auf Realeinsätze, sondern auch auf Bewegungsfahrten zur Aneignung der Fahrpraxis nach Erteilung des Feuerwehrführerscheines. Eine Einschränkung ist hier, dass die Einsatzkraft das Fahrzeug nicht alleine fahren darf, sondern durch eine von der Wehrführung beauftragten, geeigneten Person begleitet werden muss.

    Das wurde uns im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema von der zustädigen Polizeidienststelle so mitgeteilt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
    Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
    Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?
    Also:
    Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, der sich damit auskennt.
    Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult, da sich ja hier in der Gesetzeslage etwas geändert hat. Und eben diese Polizeidienststelle ist für unseren Bezirk zuständig. In sofern habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
    Dieser Herr war da, und hat uns über die Thematik aufgeklärt.

    Dabei wurde explizit die Frage gestellt, ob denn dann nur in einer Notsituation (Realeinsatz) das Fahrzeug mit dem Feuerwehr-Führerschein gefahren werden dürfe, oder auch im normalen Übungsdienst.

    Er hat die von mir oben schon erwähnte Antwort geliefert.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Also:
    Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, der sich damit auskennt.
    Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult...
    "Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
    Ähm, die Fahrerlaubnisbehörde?

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    "Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
    Da widerspreche ich Dir.

    Der nette "Freund und Helfer" hat erzählt, dass gerade im Hinblick auf den Feuerwehrführerschein bereits im Vorfeld viel Wind gemacht wurde.

    Da sich die Politik hier auf völlig neues Terrain begibt, wurde seitens der Polizei auf eine anständige Schulung der Einsatzkräfte gelegt. Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.

    Deine Aussage klingt ja fast so, als wüsste die Polizei nicht,was sie tut...
    Aber diese Bösartigkeit unterstelle ich Dir nicht, da ich Dich hier im Forum anders kennen gelernt habe!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.
    Das ist lapidar gesagt ein Irrtum. Sie müssen sie nur soweit kennen, dass sie im Alltag nach kurzem Überblicken einer Situation ein Gespür dafür haben, ob evtl. ein Verstoß gegen die Rechtslage vorliegen könnte. Mehr nicht. Ob das dann wirklich so ist, entscheiden andere.
    Anders gehts auch gar nicht, wenn man sieht wie sich Anwälte (und über die Instanzen/Zuständigkeiten auch Gerichte) spezialisieren, während die Polizei erstmal alle Rechtslagen "kennen" soll.

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