Die eine Sonderregelung die es gibt nennt sich Feuerwehrführerschein.
http://www.adac.de/infotestrat/ratge...n/default.aspx
Ist ja an sich ne gute Sache, vor allem wenn man bedenkt das andere die vor 1999 den Führerschein gemacht haben die Fahrzeuge bis 7,5t so fahren dürfen.
Nur leider ist es ja so das in vielen Wehren Fahrzeuge mit über 7,5t stehen.
feuerball
ob das gut ist, wird sich zeigen.
Fakt ist, daß die neuen C1-Fahrer nur 50% der Fahrstunden bekommen, die man sonst in der Fahrschule benötigt, und Fahrlehrer und Prüfer keine Ausbildung haben, sondern die Eignung via Handauflegung bekommen.
Und diejenigen dürfen die Fahrzeuge nur im Einsatzfall bewegen, dh, sie kriegen so gut wie keine Fahrpraxis, sollen dann aber mit Blauhorn und Martinlicht durch die Stadt rasen.
Richtig! Wir hatten einen ähnlichen Fall. Fahrzeug wurde von jemandem ohne entsprechende Führerschein gefahren, unter anderem bei einem Einsatz und diversen Diensten. Das kam, durch einen dummen Zufall, ans Tageslicht. Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer". Seit dem heißt es, bei jeder Kraftfahrerunterweisung für die Maschinisten, "Lappen" vorzeigen. Bei uns gibt es nun eine Dienstanweisung, dass Feuerwehrfahrzeuge nur noch von Maschinisten mit entsprechende Fahrerlaubnisklasse zu führen sind. Darunter fallen auch die diversen 3,75 to. TSF die hier so rumeiern. Maschinisten ohne LKW-Schein dürfen keine Feuerwehrfahrzeuge (mit Ausnahme von MTW) mehr fahren.
Ich gehe mal davon aus der er vorher einen Führerschein hatte und abgeben musste oder liege ich da falsch?
Die frage die sich mir da stellt, muss jetzt der Gruppenführer vor jeder Fahrt fragen hast du überhaupt noch deinen Führerschein.
Das war sicher noch nicht "das Ende vom Lied", wie ging die Strafanzeige gegen den GF aus?
Und wer kam auf die Idee mit der "Suspendierung"? Auf welcher Grundlage?
Gab es Anzeichen dafür, dass keine Fahrerlaubnis vorlag? Konnte der GF das wissen?
Interessant in dem Zusammenhang:
http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=712374#712374
http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dat...wehrdienst.pdf
http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsa...spflichtFE.pdf
Also hier in der FF ist mir kein Fall bekannt, dass Feuerwehrangehörige ohne gültige Fahrerlaubnis ein Einsatzfahrzeug geführt haben. Ich selbst bin im Moment dabei den Führerschein Klasse C über die Feuerwehr bzw. Gemeinde zu machen, und könnte mir nicht vorstellen, dass jemand ein Einsatzfahrzeug führt, der nicht über das doch recht umfangreiche Wissen (Bremssysteme, Technik allg. etc.), welches in der Theorie und Praxis für die Klasse C vermittelt wird, verfügt.
Ich selbst habe auch noch nie (weder auf irgendwelchen Lehrgängen noch sonstwo) gehört, dass es erlaubt wäre Einsatzfahrzeuge in besonderen Situationen ohne die gültige Fahrerlaubnisklasse zu führen. Wenn mal wirklich kein Fahrer da ist (was ich bisher 1x in meinen 5 Jahren als aktiver FA erlebt habe), dann wird eben lt. AAO die nächste Wehr alarmiert. Aber ich würde nie auf einem Löschfahrzeug sitzen bleiben, wenn sich irgendwer hinters Steuer setzen darf und mit Licht und Musik über die Straßen donnern würde. Nachdem der Führerschein bestanden ist gehts hier auch nicht direkt auf die Straße, bevor das losgeht stehen ersteinmal Einweisungsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining an.
Der GF wurde zu einer empfendlichen Geldstrafe verurteilt. Er hat allerdings Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Die Suspendierung wurde von der Wehrführung beschlossen. Eine Grundlage ist mir nicht bekannt. Die Wehrführung argurmentiert die Suspendierung mit dem Fehlverhalten des GF. Denn, der GF hätte sich die Fahrerlaubnis vorzeigen lassen müssen bevor er jemanden das erste mal ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges lässt. Da dies nicht passierte, konnte der Kamerad munter seine "Runden" drehen.
Anzeichen für eine fehlende Faherlaubnis gab es keine. Durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache gegen den Kameraden, ist man jedoch darauf aufmerksam geworden. Die Wehrführung erstatte darauf hin Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Im Laufe der Ermittlungen erstattete die Polizei Strafanzeige gegen den GF und beschlagnahmte das Fahrtenbuch.
Der führerscheinlose "Maschinist" ist freiwillig ausgetreten, wurde im Vorfeld aber sowie so durch den WF beurlaubt. Über sein Strafmaß ist mir nichts bekannt geworden.
Aber nur bis 7,5t.....
Die Einweisung muss im Rahmen eines Dienstes erfolgen. Während des Dienstes ist man als Angehöriger einer öffentlichen Feuerwehr in der Feuerwehrunfallkasse versichert.
Desweiteren:
Das Fahren mit dem "Feuerwehrführerschein" bezieht sich nicht ausschließlich auf Realeinsätze, sondern auch auf Bewegungsfahrten zur Aneignung der Fahrpraxis nach Erteilung des Feuerwehrführerscheines. Eine Einschränkung ist hier, dass die Einsatzkraft das Fahrzeug nicht alleine fahren darf, sondern durch eine von der Wehrführung beauftragten, geeigneten Person begleitet werden muss.
Das wurde uns im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema von der zustädigen Polizeidienststelle so mitgeteilt.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?
Hallo,
@Feuermelder
Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.
Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.
Gruß Jan
Also:
Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, der sich damit auskennt.
Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult, da sich ja hier in der Gesetzeslage etwas geändert hat. Und eben diese Polizeidienststelle ist für unseren Bezirk zuständig. In sofern habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Dieser Herr war da, und hat uns über die Thematik aufgeklärt.
Dabei wurde explizit die Frage gestellt, ob denn dann nur in einer Notsituation (Realeinsatz) das Fahrzeug mit dem Feuerwehr-Führerschein gefahren werden dürfe, oder auch im normalen Übungsdienst.
Er hat die von mir oben schon erwähnte Antwort geliefert.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
"Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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