Der GF wurde zu einer empfendlichen Geldstrafe verurteilt. Er hat allerdings Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Die Suspendierung wurde von der Wehrführung beschlossen. Eine Grundlage ist mir nicht bekannt. Die Wehrführung argurmentiert die Suspendierung mit dem Fehlverhalten des GF. Denn, der GF hätte sich die Fahrerlaubnis vorzeigen lassen müssen bevor er jemanden das erste mal ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges lässt. Da dies nicht passierte, konnte der Kamerad munter seine "Runden" drehen.
Anzeichen für eine fehlende Faherlaubnis gab es keine. Durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache gegen den Kameraden, ist man jedoch darauf aufmerksam geworden. Die Wehrführung erstatte darauf hin Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Im Laufe der Ermittlungen erstattete die Polizei Strafanzeige gegen den GF und beschlagnahmte das Fahrtenbuch.
Der führerscheinlose "Maschinist" ist freiwillig ausgetreten, wurde im Vorfeld aber sowie so durch den WF beurlaubt. Über sein Strafmaß ist mir nichts bekannt geworden.