Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.
Hä?

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall.
Wir sind die Feuerwehr, wir sind die Personen in Gefahr ;-)
Und damit diese Gefahr nicht zu klein wird, machen wir uns möglichst viel Gedanken, um sie zu füttern. Eine Sonderregelung "wir machen eine absolute Minimalausbildung, damit im absoluten Ausnahmefall ein so minimal ausgebildeter Fahrer völlig ruhig, besonnen und versiert das Fahrzeug zur Einsatzstelle bringen kann" passt da schon ganz gut hin.
Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)