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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
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    Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
    Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
    Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! "
    , nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/...1&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
    Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_o...hen/para61.htm
    Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
    Echt Kacke sowas....
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
    Nicht richtig.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nicht richtig.
    Richtig!
    Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
    Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

    Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #4
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Richtig!
    Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
    Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

    Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Bezüglich der Zuverlässigkeit (und damit der produzierten Sicherheit, aber auch den Kosten) ist ein erheblicher Unterschied vorhanden.

    Brandmeldeanlagen sind kein Selbstzweck, sondern immer in die verschiedenen Maßnahmen eines Brandschutzkonzeptes eingebunden.

  6. #6
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    sind die im Artikel genannten Mieter der Wohnung überhaupt für die Kosten zuständig?
    der Rauchmelder gehört ja zur Wohnung und dem Vermieter,der hat die auch installieren lassen.
    wenn die Heizung spinnt,muß der Vermieter ja auch zahlen und reparieren. oder ?

  7. #7
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    Eine Rechnung seitens der Feuerwehr bzw. Stadt für einen durch einen Rauchmelder-Fehlalarm ausgelösten Feuerwehreinsatz ist eine Frechheit! Da wird dem Bürger ständig erzählt "Rauchmelder retten Leben" und dann sowas...

    Bei uns in der Stadt wird auch bei einem ausgelösten, privaten Rauchmelder nicht nur die zuständige Wache der BF losgeschickt, sondern auch noch die zuständige(n) freiwillige(n) Löschabteilung(en). Und das ist auch gut so, denn: Es könnte ja mal wirklich brennen.

    Gruß, Hobbyfunker

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