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Thema: Rechtliche Fragen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war
    Ja, warten wir es ab.

    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte ...

    ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Das ist eine andere Frage. Und auch da ist eine zu rigide Antwort wenig zielführend.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte
    Das ist beileibe kein Faß, sondern noch nichtmal eine Diskussion wert.
    Wieviele Wehren werden z.B. noch durch handausgelöste Sirenen alarmiert und sind dann auch tatsächlich alarmiert?
    Wie weiter oben schon jemand schrieb, kommt es auf den (vorher definierten) INHALT einer NACHRICHT an und nicht auf den Übermittlungsweg.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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