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Thema: Rechtliche Fragen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von phaun Beitrag anzeigen
    Nenn es einfach SMS-Einsatzinformation und schon meckert diesbezüglich keiner mehr. Es darf nur die generelle Alarmeirung nicht ersetzen sondern nur unterstützen um damit mehr Kameraden wie ohne SMS zu erreichen.
    Bzgl. des Scanners kann ich dir leider keine Infiormationen geben.
    Ja genau so meine ich das!:) Es ist als Zusatzalarnierung gedacht!

    Mir geht's nicht um die rechtliche Lage mit der SMS Alarmierung sondern um die rechtliche Lage mit einem Scanner zu arbeiten!

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?

  2. #2
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
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  5. #5
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Also bei dir Typischer Fall von "etwas gehört, aber den Zusammenhang nicht verstanden!"

    Denn entscheident an der ganzen Sache dürfte das sein:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Wenn aus der SMS hervorging das es halt nur eine "INFO" war, dann wurde er auch nicht Alarmiert. Genausowenig wie jemand Alarmiert ist der über seinen DME einen Text als Info bekommt. Kommt in Digitalalarmversorgten Gebieten sehr häufig vor das auch schlichte Infos versendet werden... (An Führungskräfte)

    Nicht der Übermittlungsweg - sondern der Inhalt ist ausschlaggebend!

    Gruß
    Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Also bei dir Typischer Fall von "etwas gehört, aber den Zusammenhang nicht verstanden!"

    Denn entscheident an der ganzen Sache dürfte das sein:


    Wenn aus der SMS hervorging das es halt nur eine "INFO" war, dann wurde er auch nicht Alarmiert. Genausowenig wie jemand Alarmiert ist der über seinen DME einen Text als Info bekommt. Kommt in Digitalalarmversorgten Gebieten sehr häufig vor das auch schlichte Infos versendet werden... (An Führungskräfte)

    Nicht der Übermittlungsweg - sondern der Inhalt ist ausschlaggebend!

    Gruß
    Carsten
    Eine SMS ist immer NUR eine INFO und KEINE Alarmierung.
    Nochmal für dich die TR-BOS legt eindeutig fest was als FUNKalarmierung zulässig ist.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Eine SMS ist immer NUR eine INFO und KEINE Alarmierung.
    Nochmal für dich die TR-BOS legt eindeutig fest was als FUNKalarmierung zulässig ist.
    Und noch einmal AUSDRÜCKLICH UND NUR FÜR DICH:
    Die TR BOS verbietet GAR NICHTS!!!

    DIe TR BOS = TEchnische Richtlinie BOS legt NUR -und wirklich NUR- fest welche Spezifikationen ein Gerät erfüllen muss um eine Prüfung nach der jeweiligen Richtlinie zu bekommen. Überhaupt - es gibt gar nicht "DIE EINE" TR BOS:
    Es gibt die TR-BOS FuG8b, die TR BOS-FuG8b1, die TR-BOSFuG8c1, die TR-BOS FuG8a...
    JA- und es gibt auch eine TR-BOS DME II...

    Was die Zulässigkeit Regelt ist die MEterwellenrichtlinie. Diese Regelt die Bedingungen unter welchen die BOS Frequenzen genutzt werden können...
    Und zwar in der Form: Ein Gerät welches auf BOS Frequenzen betrieben werden soll MUSS entweder eine Prüfung nach einer der TR-BOS Richtlinien abgelegt haben, oder es muss eine allgemeine oder spezielle Ausnahmegenehmigung durch das LMI/BMI vorliegen.
    Merkst du jetzt was du für einen SCHWACHSINN verzapfst???

    Denn da die Meterwellenrichtlinie nur die Benutzung der BOS Frequenzen entscheidet, kann sie auf Dinge die sich ausserhalb dieser Frequenzen abspielen gar keinen Einfluss haben...
    Von deinem TR Bos gefasel mal ganz abgesehen...

    Gruß
    Carsten
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  8. #8
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du hast nach der Rechtslage gefragt wie du es richtig machst.
    Die Rechtslage sagt. SMS Alarmierung ist nicht zulässig.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wie kommst du denn auf diesen Blödsinn...
    Natürlich ist eine SMS Alarmierung -unter einhaltung gewisser Fernmelderechtlichen Spielregeln- zulässig!

    Nur:
    SMS Alarmierung ist KEIN zugelassenes "Erstalarmierungsmittel", sie bietet ausdrücklich keine Alarmierungssicherheit und darf demzufolge nicht bei der Planung der Alarmierung berücksichtigt werden. Somit ist diese immer nur eine Ergänzung zu einem zwingend ausreichend vorhandenem ersten Alarmierungsweg! Aber sie ist NICHT Verboten.

    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...

    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..

    Etwas anderes mag das bei einer "privaten" SMS Alarmierung sein, also wenn Feuerwehrmännchen Walter daheim seinen Scanner/Melder benutzt und dann die SMS an seine Freunde -auch bei der Feuerwehr- automatisiert weiterleitet.
    Wenn dann einer seiner Freunde auf der Anreise von weit ausserhalb des Alarmierungsgebietes einen Unfall hat könnte es zu rechtlichen Problemen kommen...

    GRuß
    Carsten
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  9. #9
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Aber sie ist NICHT Verboten.
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...
    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.


    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.


    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du verstehst es immer noch nicht...
    Die TR verbietet erst mal gar nichts! Das sind die Richtlinien wie ein Gerät beschaffen sein muss um einen FuG Stempel zu bekommen - mehr nicht! Und mit Mobilfunk - da haben die GAR NICHTS MIT ZU TUN! Über die Zulässigkeit im BOS Funk entscheidet die Meterwellenrichtlinie bzw. die Nachfolgeverordnung.
    ABER: Dieses Werk regelt NUR die Frequenznutzung im Rahmen des Funkbetriebes der BOS.
    NICHTS SONST. Es geht nur um den Funkbetrieb und hat mit den sonstigen Dienstbetrieb nichts zu tun! Daher KANN dieses Werk auch keine SMS Alarmierung verbieten. Da Mobilfunk kein BOS Funk ist, hat dieses Werk überhaupt keinen Einfluss darauf.

    Ich dachte du bist bei der Berufsfeuerwehr? Dann sollte dir das Unterstellungsverhältniss und die Hierarchie doch klar sein... Oder verwechsle ich dich da? So wie du hier die unterschiedlichsten Themenkomplexe und REchtsnormen miteinander vermengst...
    Das müsste ein Beamter aber besser wissen.

    Der Wehrleiter ist für mich (NRW) der höchste Feuerwehrler der Stadt und nimmt als solcher im Namen des Bürgermeisters alle Die Feuerwehr betreffenden organisatorischen Amtshandlungen war. In anderen Bundesländern mag Wehrleiter eine andere Bedeutung haben, bitte hier den jeweiligen Begriff für den höchsten Kommunalen FWler einsetzen.

    In dieser Funktion bestimmt der Wehrleiter in letzter Instanz auch über die AAO. Sprich - er entscheidet wer wann und wo kommen muss. Wenn er bestimmt: Sobald du über einen der folgenden Wege von einem Einsatz erfährst und nicht weiter als X Minuten entfernt bsit hast du zu kommen:
    Die Wege: 1. Sirene, 2. Melder, 3. SMS, 4. Rauchzeichen, 5. Leicht bekleidete Jungfrau auf weißen Pferd... usw, usf.

    Die Fermeldetechnische Zulässigkeit hat erst einmal nichts mit der Wahrnehmung der Dienstpflicht zu tun - aber gar nichts! Das sind zwei völlig andere Themenkomplexe.

    Und dieses Beispiel geht sowieso völlig am Thema vorbei:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du schreibst was von einer Person die Alarmiert wird und eine weitere Person unterrichtet deren Alarmierung gar nicht beabsichtigt war! Das ist doch was völlig anderes.
    Wobei: Falls es eine Anweisung des Wehrführers gibt die Besagt -"IMMER wenn Ihr von einem Einsatz erfahrt kommt bitte"- Dann ist diese Person ab der Mitteilung ebenfalls alarmiert.
    Ohne eine solche Anweisung würde aber ganz kalr ein eigenmächtiges Handeln vorliegen...

    Laut der Aussage des TE gehe ich aber mal davon aus, das die jeweilige SMS nur an diejenigen gehen soll, die vom Wehrführer dafür vorgesehen sind. Also ein völlig anderer Fall.

    Gruß
    Carsten
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  11. #11
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    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.
    Das werde ich meinem Einheitsführer beim nächsten Mal sagen, wenn er mich für einen nicht dringlichen Einsatz auf dem Handy anruft ...
    Diesen Alleinvertretungsanspruch der TR-BOS gibt es m. M. n. nicht.

    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).

    Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.

    Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.

  12. #12
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    Hi,

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.

    Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.
    Grundsätzlich hast du recht, nur mit dem -Egal- nicht ganz...
    Es wird schon zwischen "sicheren" und "unsicheren" Alarmierungswegen unterschieden.
    Und der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung und Unterhaltung einer Schlagkräftigen Feuerwehr beeinhaltet auch das dafür Sorge zu tragen habe das ich über einen Alarmierungsweg verfügen muss bei dem ich mit einer gewissen vorgeschriebenen Mindestwahrscheinlichkeit jederzeit Ausreichend Personal verfügbar haben kann.

    Das kann Sinnvollerweise bei der BF der Wachgong sein, Im Dorf die Sirene, in der Stadt der DME oder FME. WEnn sich aber nun der Bürgermeister von Berlin oder Hamburg entscheiden würde in jeder Wohnung seiner freiwilligen und hauptberuflichen Feuerwehrler eine über Zweidrahtleitung angeschlossenen Lautsprecher installieren zu lassen und dafür alle Melder einzusammeln, dann wäre auch das bei ausreichender Ausfallsicherheit natürlich- eine sichere Alarmierung. Obwohl da gar kein Funk zum Tragen kommt. Das ihm da der Rechnungshof auf die Füße treten würde und man ganz ehrlich an dessen Verstand zweifeln müsste, das ist davon nicht betroffen. Aus Sicht der Alarmierung ist das völlig in Ordnung.

    Was beim SMS Alarm problematisch ist:
    ICh habe keine Kontrolle darüber WANN die SMS wirklich gesendet wird... Normalerweise habe ich unter 30 sekunden Zeitverlust. An bestimmten Tagen aber auch mal fünf stunden.
    Wenn jetzt eine Gemeinde ausschließlich auf SMS Alarm setzen würde, es dann aber zum Beispiel Silvester soweit kommt das eine Alarmierungmit deutlicher Verspätung rausgeht und dadurch erheblichmehr Schaden entsteht als bei rechtzeitiger Alarmierung -oder gar Personen die im normalfall gerettet hätten werden können zu Tode kommen, dann ist die Gemeinde wegen Organisationsverschulden haftbar und diejenigen die das so geplant haben dürfen sich dann persöhnlich wegen grober Fahrlässigkeit in einem Strafrechtsprozess vorm Kadi verantworten. Denn es ist bekannt das die SMS LAufzeiten erheblich unterschiedlich sein können...

    Daher MUSS immer ein sicherer Erstalarmierungsweg mit ausreichender Personalerreichbarkeit bestehen. Alles was darüber hinaus geht ist dann "kann" sofern keine weiteren Vorschriften verletzt werden...

    GRuß
    Carsten
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  13. #13
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.

    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.

  15. #15
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    31
    Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.

    Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.

    Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.

    Sorry.

    Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)

    Wäre echt nett

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