
Zitat von
Alex22
Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)