Hi,

Zitat von
nederrijner
Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.
Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.
Grundsätzlich hast du recht, nur mit dem -Egal- nicht ganz...
Es wird schon zwischen "sicheren" und "unsicheren" Alarmierungswegen unterschieden.
Und der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung und Unterhaltung einer Schlagkräftigen Feuerwehr beeinhaltet auch das dafür Sorge zu tragen habe das ich über einen Alarmierungsweg verfügen muss bei dem ich mit einer gewissen vorgeschriebenen Mindestwahrscheinlichkeit jederzeit Ausreichend Personal verfügbar haben kann.
Das kann Sinnvollerweise bei der BF der Wachgong sein, Im Dorf die Sirene, in der Stadt der DME oder FME. WEnn sich aber nun der Bürgermeister von Berlin oder Hamburg entscheiden würde in jeder Wohnung seiner freiwilligen und hauptberuflichen Feuerwehrler eine über Zweidrahtleitung angeschlossenen Lautsprecher installieren zu lassen und dafür alle Melder einzusammeln, dann wäre auch das bei ausreichender Ausfallsicherheit natürlich- eine sichere Alarmierung. Obwohl da gar kein Funk zum Tragen kommt. Das ihm da der Rechnungshof auf die Füße treten würde und man ganz ehrlich an dessen Verstand zweifeln müsste, das ist davon nicht betroffen. Aus Sicht der Alarmierung ist das völlig in Ordnung.
Was beim SMS Alarm problematisch ist:
ICh habe keine Kontrolle darüber WANN die SMS wirklich gesendet wird... Normalerweise habe ich unter 30 sekunden Zeitverlust. An bestimmten Tagen aber auch mal fünf stunden.
Wenn jetzt eine Gemeinde ausschließlich auf SMS Alarm setzen würde, es dann aber zum Beispiel Silvester soweit kommt das eine Alarmierungmit deutlicher Verspätung rausgeht und dadurch erheblichmehr Schaden entsteht als bei rechtzeitiger Alarmierung -oder gar Personen die im normalfall gerettet hätten werden können zu Tode kommen, dann ist die Gemeinde wegen Organisationsverschulden haftbar und diejenigen die das so geplant haben dürfen sich dann persöhnlich wegen grober Fahrlässigkeit in einem Strafrechtsprozess vorm Kadi verantworten. Denn es ist bekannt das die SMS LAufzeiten erheblich unterschiedlich sein können...
Daher MUSS immer ein sicherer Erstalarmierungsweg mit ausreichender Personalerreichbarkeit bestehen. Alles was darüber hinaus geht ist dann "kann" sofern keine weiteren Vorschriften verletzt werden...
GRuß
Carsten
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