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Thema: Rechtliche Fragen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.

    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.
    Nein, um diese Frage geht es nicht.
    Es geht in dem besagten Fall darum, ob die SMS überhaupt ein Alarmierung darstellt.
    Und es geht auch nicht um den zeitlichen Faktor.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.
    Ist ja schön, daß du dies als ausgemachten Blödsinn empfindest.
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war, ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war
    Ja, warten wir es ab.

    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte ...

    ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Das ist eine andere Frage. Und auch da ist eine zu rigide Antwort wenig zielführend.

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte
    Das ist beileibe kein Faß, sondern noch nichtmal eine Diskussion wert.
    Wieviele Wehren werden z.B. noch durch handausgelöste Sirenen alarmiert und sind dann auch tatsächlich alarmiert?
    Wie weiter oben schon jemand schrieb, kommt es auf den (vorher definierten) INHALT einer NACHRICHT an und nicht auf den Übermittlungsweg.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  6. #6
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    Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.

    Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.

    Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.

    Sorry.

    Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)

    Wäre echt nett

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    Was ist überhaupt ermittlungsgrundlage dafür? Unberechtigte Benutzung von Sondersignalen?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Der_Ronny Beitrag anzeigen
    Was ist überhaupt ermittlungsgrundlage dafür? Unberechtigte Benutzung von Sondersignalen?
    Ja.

    Oh man wie ich die 10 Zeichen Regelung *****.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja.

    Oh man wie ich die 10 Zeichen Regelung *****.
    gut, also geht ich denke mal diese art art der diskussion weit ab von der, die hier ursprünglich mal gestartet wurde.

    wieso weshalb warum jemand SoSi in anspruch nimmt und dann einen unfall baut ist was anderes, als die alarmierung von F-Angehörigen.

    Selbst wenn er keine SoSi angehabt hätte und einen unfall baut wird im normalfall ermittelt.

    Müssen wir hier eigentlich jeden thread in jeglicher form zu benutzen um dudu zu machen und alles zu verzerren?

    Du könntest ja dem Threadersteller Tipps und Ratschläge dazu geben, wie sie ihre rechtlich Fragliche (zusatz/Info) Alarmierung gänzlich sein lassen könnten und alleinig per FME / DME alarmiert werden können. Meckern anstatt wirkliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Schreibttischtäter am Werk?

    Beantwortet seine Frage und gut ist. Alles andere gehört hier nicht rein.

  10. #10
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.

    Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.

    Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.

    Sorry.

    Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)

    Wäre echt nett
    Also das abgreifen am Melder ist der "beste" Weg.
    Ein Scanner als Empfänger ist eine verzwickte Sache, früher war das definitiv unzulässig, heute eher ein Grauzone da sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.
    Laut den IM sind für die Nutzung auf BOS Kanälen nur GEräte mit BOS Zulassung gestattet, sofern keine Sondergenehmigung erteilt wurde. Somit ist der Scanner nicht zur Frequenznutzung berechtigt.
    Nur- Laut aktueller REchtslage stellt ein reiner Empfang keine Frequenznutzung mehr da...
    Die entsprechende Strafvorschrift unterscheidet nur noch zwischen berechtigtem und unberechigtem Empfang. Es kann also nur noch bestraft werden wer vorsätzlich etwas empfängt was nicht für ihn bestimmt ist.
    Nun gehe ich mal davon aus, das wenn es mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt wurde die Auswertung allein eurer Schleifen ein berechtigter Empfang ist...
    Jetzt ist also die Frage: Wird ein berechtigter Empfänger nur weil er ein Empfangsgerät verwendet welches nicht vorgesehen ist, aber trotzdem in DL betrieben werden darf, zum unberechtigten Empfänger?
    ICh meine NEIN, aber andere JA- Deshalb: Mit einem Melder stellt sich diese Frage gar nicht, daher nimm einen Melder!

    Ein fuG würde rechtlich auch gehen, Praktisch halte ich es aber für sehr kritisch.
    Durch einen Fehler deinerseits oder auch durch einen Defekt kann das unbebaufsichtigte Gerät auf sendung gehen und massive Störungen verursachen. Das ist schon vorgekommen und hat die verantwortlichen auch in teufels Küche gebracht...
    Die GEfahr ist gerng, aber wozu eingehen...

    Daher: Melder nehmen und gut ist!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
    So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
    Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
    Und auf die Gefahr mich zu wiederholen:
    Der Richter wird erkennen das die TEchnischen Richtlinien für den Fall überhaupt keine Relevanz haben da weder über Organisationsversagen durch unzureichende Alarmierung, noch wegen Verstoss gegen das TKG verhandelt wird.
    Er wird sich daher den Inhalt = TEXT der SMS und evtl. dienstlich getroffene Vereinbarungen betref Zuständigkeit in Fachlicher und REgionaler Hinsicht anschauen.
    Danach wird er noch allgemein überdenken ob dieser Einsatz überhaupt den Einsatz von SoSI + SoRE erfordert hat.


    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
    AAARGGHHH - Nun höre doch mit dem TR BOS Quatsch auf!
    Die TR BOS REgelt NUR NUR NUR die Vorausetzungen die ein Melder haben muss um eine BOS PRÜFNUMMER zu bekommen!!! Und wenn du tausendmal Bockmist erzählst - das bleibt Bockmist.
    Und alles was nicht auf BOS Frequenzen läuft hat NICHTS, aber GAR NICHTS mit dieser BOS oder der MEterwellenrichtlinie zu tun. Oder wo findest zu zum Beispiel E*BOS in diesem Vorschriftenwerkt???

    Junge - Der BOS Funk und alles was irgendwie damit zusammenhängt ist nur ein ganz ganz GANZ kleiner Teil im Dienstgeschäft der BOS. JA- Selbst ganz ohne Frequenznutzung kann es einen BOS Dienstbetrieb geben, mit Alarmierung, Sonderrechten und Sondersignal...

    GRuß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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