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Thema: Rechtliche Fragen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

    [1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.
    Nein, um diese Frage geht es nicht.
    Es geht in dem besagten Fall darum, ob die SMS überhaupt ein Alarmierung darstellt.
    Und es geht auch nicht um den zeitlichen Faktor.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.
    Ist ja schön, daß du dies als ausgemachten Blödsinn empfindest.
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war, ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    29.10.2007
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
    Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war
    Ja, warten wir es ab.

    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte ...

    ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
    Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.
    Das ist eine andere Frage. Und auch da ist eine zu rigide Antwort wenig zielführend.

  3. #3
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    21.12.2002
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte
    Das ist beileibe kein Faß, sondern noch nichtmal eine Diskussion wert.
    Wieviele Wehren werden z.B. noch durch handausgelöste Sirenen alarmiert und sind dann auch tatsächlich alarmiert?
    Wie weiter oben schon jemand schrieb, kommt es auf den (vorher definierten) INHALT einer NACHRICHT an und nicht auf den Übermittlungsweg.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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