
Zitat von
themasterchris
Also ehrlich gesagt tut mir das leid das ich solch eine Diskussion entfacht habe, dass war überhaupt nicht meine Absicht.
Mir ging es ausschließlich darum wie ich das Signal abgreife, sprich Scanner oder Funkmeldeemfpänger oder Funkgerät an sich was davon erlaubt ist.
Mehr wollte ich gar nicht wissen aber leider ist da was schief gelaufen.
Sorry.
Könnte mir das aber trotzdem noch jemand beantworten? ;) :)
Wäre echt nett
Also das abgreifen am Melder ist der "beste" Weg.
Ein Scanner als Empfänger ist eine verzwickte Sache, früher war das definitiv unzulässig, heute eher ein Grauzone da sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.
Laut den IM sind für die Nutzung auf BOS Kanälen nur GEräte mit BOS Zulassung gestattet, sofern keine Sondergenehmigung erteilt wurde. Somit ist der Scanner nicht zur Frequenznutzung berechtigt.
Nur- Laut aktueller REchtslage stellt ein reiner Empfang keine Frequenznutzung mehr da...
Die entsprechende Strafvorschrift unterscheidet nur noch zwischen berechtigtem und unberechigtem Empfang. Es kann also nur noch bestraft werden wer vorsätzlich etwas empfängt was nicht für ihn bestimmt ist.
Nun gehe ich mal davon aus, das wenn es mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt wurde die Auswertung allein eurer Schleifen ein berechtigter Empfang ist...
Jetzt ist also die Frage: Wird ein berechtigter Empfänger nur weil er ein Empfangsgerät verwendet welches nicht vorgesehen ist, aber trotzdem in DL betrieben werden darf, zum unberechtigten Empfänger?
ICh meine NEIN, aber andere JA- Deshalb: Mit einem Melder stellt sich diese Frage gar nicht, daher nimm einen Melder!
Ein fuG würde rechtlich auch gehen, Praktisch halte ich es aber für sehr kritisch.
Durch einen Fehler deinerseits oder auch durch einen Defekt kann das unbebaufsichtigte Gerät auf sendung gehen und massive Störungen verursachen. Das ist schon vorgekommen und hat die verantwortlichen auch in teufels Küche gebracht...
Die GEfahr ist gerng, aber wozu eingehen...
Daher: Melder nehmen und gut ist!

Zitat von
Alex22
Weil hier in Bayern zB aufgrund einer SMS ein Unfall mit einem Auto das mit Blaulicht und Horn zum Einsatz gefahren ist.
So und nun behaupte ich, sofern es nach Abschluß der Ermittlungen zur Verhandlung kommt.
Der Richter wird sich die Technische Richtlinie zum Thema Analoge oder Digitale Funkalarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Hand nehmen und feststellen, daß in keiner der beiden Richtlinien das Handy als Funkalarmierungsmittel aufgeführt ist.
Und auf die Gefahr mich zu wiederholen:
Der Richter wird erkennen das die TEchnischen Richtlinien für den Fall überhaupt keine Relevanz haben da weder über Organisationsversagen durch unzureichende Alarmierung, noch wegen Verstoss gegen das TKG verhandelt wird.
Er wird sich daher den Inhalt = TEXT der SMS und evtl. dienstlich getroffene Vereinbarungen betref Zuständigkeit in Fachlicher und REgionaler Hinsicht anschauen.
Danach wird er noch allgemein überdenken ob dieser Einsatz überhaupt den Einsatz von SoSI + SoRE erfordert hat.

Zitat von
Alex22
Im Umkehrschluß kann er somit nicht BOS Konform funkalarmiert worden sein, wie du schon selber festgestellt hast, regelt die TR-BOS NICHT die Alarmierung auf BOS Kanälen, sondern insgesamt die Funkalarmierung. ;-)
AAARGGHHH - Nun höre doch mit dem TR BOS Quatsch auf!
Die TR BOS REgelt NUR NUR NUR die Vorausetzungen die ein Melder haben muss um eine BOS PRÜFNUMMER zu bekommen!!! Und wenn du tausendmal Bockmist erzählst - das bleibt Bockmist.
Und alles was nicht auf BOS Frequenzen läuft hat NICHTS, aber GAR NICHTS mit dieser BOS oder der MEterwellenrichtlinie zu tun. Oder wo findest zu zum Beispiel E*BOS in diesem Vorschriftenwerkt???
Junge - Der BOS Funk und alles was irgendwie damit zusammenhängt ist nur ein ganz ganz GANZ kleiner Teil im Dienstgeschäft der BOS. JA- Selbst ganz ohne Frequenznutzung kann es einen BOS Dienstbetrieb geben, mit Alarmierung, Sonderrechten und Sondersignal...
GRuß
Carsten
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