Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Eine SMS ist immer NUR eine INFO und KEINE Alarmierung.
Nochmal für dich die TR-BOS legt eindeutig fest was als FUNKalarmierung zulässig ist.
Und noch einmal AUSDRÜCKLICH UND NUR FÜR DICH:
Die TR BOS verbietet GAR NICHTS!!!

DIe TR BOS = TEchnische Richtlinie BOS legt NUR -und wirklich NUR- fest welche Spezifikationen ein Gerät erfüllen muss um eine Prüfung nach der jeweiligen Richtlinie zu bekommen. Überhaupt - es gibt gar nicht "DIE EINE" TR BOS:
Es gibt die TR-BOS FuG8b, die TR BOS-FuG8b1, die TR-BOSFuG8c1, die TR-BOS FuG8a...
JA- und es gibt auch eine TR-BOS DME II...

Was die Zulässigkeit Regelt ist die MEterwellenrichtlinie. Diese Regelt die Bedingungen unter welchen die BOS Frequenzen genutzt werden können...
Und zwar in der Form: Ein Gerät welches auf BOS Frequenzen betrieben werden soll MUSS entweder eine Prüfung nach einer der TR-BOS Richtlinien abgelegt haben, oder es muss eine allgemeine oder spezielle Ausnahmegenehmigung durch das LMI/BMI vorliegen.
Merkst du jetzt was du für einen SCHWACHSINN verzapfst???

Denn da die Meterwellenrichtlinie nur die Benutzung der BOS Frequenzen entscheidet, kann sie auf Dinge die sich ausserhalb dieser Frequenzen abspielen gar keinen Einfluss haben...
Von deinem TR Bos gefasel mal ganz abgesehen...

Gruß
Carsten