Ja, warten wir es ab.
Die Frage, ob man nur im Einsatz sein kann/darf, wenn man mit Mitteln nach TR BOS alarmiert wurde, ist ein Fass, dass vmtl. gerade das Bundesland Bayern lieber nicht auf machen möchte ...
Das ist eine andere Frage. Und auch da ist eine zu rigide Antwort wenig zielführend.ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.