
Zitat von
DG3YCS
Aber sie ist NICHT Verboten.
In Niedersachsen zB ist sie verboten.

Zitat von
DG3YCS
Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...
Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.

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DG3YCS
Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..
Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.