Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
Wenn dann also der Melder um 16:30, also kurz vor der Haustür klingelt und der Einsatz so um die 4 Stunden dauert, bin ich bei 20:30 Uhr. Bei 6h (und das war ja meine Grenze) bin ich bei 22:30 Uhr. Da darf sich der Hunger zwar gerne melden, aber ein Gesunder dürfte noch nicht ernsthaft in eine Gefahr geraten, die durch die Fürsorgepflicht abgedeckt werden müsste.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.
Gruß, Mr. Blaulicht





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