Die notwendige Vorsorgeuntersuchung nennt sich G26.3. Mir wurde gesagt, dass diese für Vollmasken benötigt wird (aufgrund von Scheibe und Atemluftwiderstand). Da auch Halbmasken einen gewissen Atemluftwiderstand haben, werden diese wohl in die Kategorien G26.1 und G26.2 fallen.
Ich weiß nicht, wie man diese Masken der JF jetzt bezeichnen soll, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die ohne weiteres von Minderjährigen aufgesetzt werden können.
Aber das ist alleine die Verantwortung der Ausbilder. In meiner Wehr gäbe es so etwas definitiv nicht. Man hat sogar den Berufsfeuerwehrtag eingestellt, weil daran irgendetwas nicht konform war.
Ich bin mir sicher, dass so etwas eine ganz tolle Sache für die Jugendlichen (PA als auch BF Tag) und finde daran eigentlich ncihts Schlimmes. Das Problem ist aber dummerweise, dass es diverse Vorschriften gibt, an die man sich wohl oder übel halten muss.