Es gibt Gerätehäuser, da wurden extra deshalb rundherum Halteverbote angelegt, die dann im Einsatzfall als Parkplatz für die Einsatzkräfte genutzt werden.
Und ja, Sonderrechte können auch mehr beinhalten. Meinetwegen auch maßvolle Geschwindigkeitsübertretungen, oder Überfahren eines Stopschildes ohne vollständiges Stehen. Aber immer unter dem Aspekt: Der Fahrer nutzt ein Sonderrecht, niemand sonst wird dadurch tangiert/gefährdet.
Es braucht sie deswegen nicht zu interessieren, weil sich dadurch an ihrer Rechtslage nichts ändert, und es schnell zu Fehlinterpretationen kommen kann.
Beispiel: Du kommst mit einem Fahrrad, wie auch immer erkennbar auf "Feuerwehrfahrt". Ein Fussgänger denkt, er muss dir Platz machen, und verletzt sich dabei. Dann bist du erstens mit dran, und zweitens hast du damit nicht wirklich jemandem geholfen, im Gegenteil.
Um Menschenleben geht es bei wievielen Prozent der Feuerwehreinsätze? Wenn man so argumentiert, macht man sich schnell unglaubwürdig!
Manchmal steckt mehr hinter "bösen Antworten", als man glaubt (siehe oben) - und manchmal wird eine Antwort nur deshalb böse, weil sie nicht das trifft, was der Fragende gerne lesen würde...