Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Ja.
Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.


Keine, die nicht
- bescheuert aussehen würde und
- unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)
das is ma ne antwort:)
gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke


über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...