Ja.
Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.
Keine, die nicht
- bescheuert aussehen würde und
- unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).
Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)