Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind, SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
Ja.
Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.

Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)
Keine, die nicht
- bescheuert aussehen würde und
- unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)