Hallo:)
ich habe eine Frage, vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen:)
Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz.
Im Einsatzfall fahre ich für gewöhnlich mit dem Fahrrad zum Gerätehaus, da es einfach schneller geht als mit dem Auto,Roller, o.Ä.
Nun meine Frage:
Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind,
SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
Ich habe dies jetzt schon öfters gelesen bzw gehört...
Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)
bin gespannt auf eure antworten:)
grüße