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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

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  1. #11
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    Zitat Zitat von 7.2
    erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
    Damit hat sich ein Einsatz erledigt, da bereits die Anfahrt zur E-Stelle in meinen Augen Gefahrenbereich ist... Zum Glück ist in Baden-Württemberg nix mit Einsatz unter 18...

    Ich habe für ein paar Anwärter hier schon die Melder liegen. Werden die nächsten Tage 18. Aber bei uns gibts den Melder nicht einen Tag vor dem 18. Geburtstag. Selbst wenn derjenige bis dahin schon den Zugführer-Lehrgang gemacht hat... ;)
    Geändert von danielhecker (05.12.2010 um 00:24 Uhr) Grund: Rechdschraipunk

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