OK hab das irgendwie anderst gelesen ... aber wenn er gegenüber dem Händler als OBM aufgetreten ist, dann ist der Tatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB in Tateinheit mit Urkundenfälschung § 267 StGB erfüllt. Was am Strafmaß allerdings in einem etwaigen Verfahren nichts ändern dürfte.
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
egal wie, ich finde das treist nach 3 Wochen schon so auf zufallen.
Der Ausschluß aus dem Verein ist hierbei ja nur eine reine Formsache die bei der nächsten Sitzung sicher ohne große Diskussionen undeinstimmig von statten gehen sollte. Von einem Vertrauensverhältniss zu diesem Kameraden kann hier ja keine Rede mehr sein . Eigentlich schade sowas.
Was sagt er selbst eigentlich dazu , hat er sich schon dazu geäußert ?
M
WENN hier schon alle mit Paragraphen um sich werfen, bedenkt doch bitte auch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
§ 6 RDG befaßt sich mit der unentgeltlichen, also nicht gewerblichen Rechtsdiensleistung.. Nach § 6 Abs. 2 RDG darf auch diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehung nur erbringen, wer die erforderliche Sachkunde besitzt.
Und noch einmal § 1 Abs 1 RDG:
" Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert."
(Und das war jetzt keine Rechtsberatung sondern nur mal ein kleiner Anstoß für unsere Paragraphenreiter! ;-)
Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!
PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????
ja, siehe Anhang
Laut dem Händler hat er sich zunächst als OrtsBM ausgegeben, konnte aber kein "offizielles" Schriftstück/Stempel liefern und hat dann darauf verwiesen, dass die Kreisverwaltung (!) ihre Bestellungen nicht mit einem Stempel versehe...
Beim Anruf unseres Stadt-Funkbeauftragten auf seiner privaten Telefonnummer, hat er sich dann erneut ale OrtsBM ausgegeben, aber zeitgleich in Widersprüche verstrikt, da er diverse Fragen nach Fw-Führungskräften nicht beantworten konnte. Witzig wurde es dann, als er sich auch noch als OrtsBM der Wehr, in der auch der Stadtfunkbeauftrage ist, ausgegeben hat... ;-)
Nein, lediglich ein miserables Bestellformular erstellt.
Keine Unterschrift, lediglich per EDV eingefügte Arial-Schrift
Nein.
Soweit mir bekannt ist der Typ zwischen Ende 20 und Ende 30, so der zuständige Funkbeauftragte, der den Typen selbst noch nicht einmal persönlich kennt, da er bislang noch keinen Melder hat. Wie gesagt, erst 3 Wochen in der Wehr.
Heute abend soll es ein Gespräch gegeben haben zwischen dem "richtigen" OrtsBM und dem "Kameraden". Über den Ausgang bin ich derzeit noch nicht informiert.
Ich glaube dieser Fall sollte uns alle hier im Forum einmal wieder darauf sensibilisieren, dass sich hier nicht nur Fachkundige Rat holen, sondern auch immer wieder schwarze Schafe auftauchen!
Gerrit Peters
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man was einWisch, dabei kann man sich die Rexon und Co doch direkt in Ebay schiesen ohne viele Fragen .
sicher das der Ende 20/30 ist?? ;)))))))))))))
Update: Hier ist übrigens die Originalversion des Bestellformulars... http://www.birgit-herzog.com/Website...tober.2008.jpg
Gerrit Peters
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