Ergebnis 1 bis 15 von 35

Thema: Rechtliches Namensmissbrauch zum Erwerb BOS-FuG

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    31.01.2005
    Beiträge
    169
    Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19.1.2007 ((2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)) in beiden Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt.
    Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt.

    Somit muss der Betreffende sich gegenüber dem Händler, als OBM ausgegeben haben und die Bestellung als OBM ausgelöst haben.
    In dem Eingangsbeitrag, war aber "nur" die Rede davon das der Betreffende sich als für den OBM handelnde Person ausgegeben hat.

    Somit kommt (weil die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind) § 132 StGB nicht zum Tragen.

    Jedoch erfüllt das Herstellen und verwenden eines Dokuments welches den Anschein erweckt, der Betreffende wäre befugt im Namen des OBM / der Feuerwehr zu handeln, den Tatbestand der Urkundenfälschung § 267 StGB (1) in Tateinheit mit Betrug § 263 StGB (1)

    § 267 StGB (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gruß
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von LST-82 Beitrag anzeigen

    § 263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Wobei daß aber auch nur zutreffend ist, wenn er auf Rechnung bestellt und nicht vorhat diese Rechnung selbst zu bezahlen und sie der Kommune zahlen lassen will.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2005
    Beiträge
    169
    Da hast du selbstverständlich recht ... ;-)
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  4. #4
    Registriert seit
    03.05.2003
    Beiträge
    408
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wobei daß aber auch nur zutreffend ist, wenn er auf Rechnung bestellt und nicht vorhat diese Rechnung selbst zu bezahlen und sie der Kommune zahlen lassen will.
    Oder wenn er den evtl. bestehenden Rabatt für die Stadt XY ausnutzt.
    Sprich er bekommt das Gerät günstiger als wenn er als Privatperson kauft

    FMS-Master

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von FMS-Master Beitrag anzeigen
    Oder wenn er den evtl. bestehenden Rabatt für die Stadt XY ausnutzt.
    Sprich er bekommt das Gerät günstiger als wenn er als Privatperson kauft

    FMS-Master
    Oh ...
    da würde ich jetzt auch nicht drum wetten, denn einen direkten Schaden verursacht er damit jetzt nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    31.01.2005
    Beiträge
    169
    Hin oder her ... der Tatbestand Urkundenfälschung ob mit oder ohne Tateinheit Betrug reicht schon völlig.
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •