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Thema: Rechtliches Namensmissbrauch zum Erwerb BOS-FuG

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  1. #1
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    egal wie, ich finde das treist nach 3 Wochen schon so auf zufallen.

  2. #2
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    Der Ausschluß aus dem Verein ist hierbei ja nur eine reine Formsache die bei der nächsten Sitzung sicher ohne große Diskussionen undeinstimmig von statten gehen sollte. Von einem Vertrauensverhältniss zu diesem Kameraden kann hier ja keine Rede mehr sein . Eigentlich schade sowas.
    Was sagt er selbst eigentlich dazu , hat er sich schon dazu geäußert ?

    M

  3. #3
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    WENN hier schon alle mit Paragraphen um sich werfen, bedenkt doch bitte auch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz

    Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

    § 6 RDG befaßt sich mit der unentgeltlichen, also nicht gewerblichen Rechtsdiensleistung.. Nach § 6 Abs. 2 RDG darf auch diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehung nur erbringen, wer die erforderliche Sachkunde besitzt.

    Und noch einmal § 1 Abs 1 RDG:
    " Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert."

    (Und das war jetzt keine Rechtsberatung sondern nur mal ein kleiner Anstoß für unsere Paragraphenreiter! ;-)

    Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
    Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!

    PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????

  4. #4
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    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    -Habt ihr den "Wisch" als Beweismittel?
    ja, siehe Anhang

    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    -Als wen hat er sich dort ausgegeben?
    Laut dem Händler hat er sich zunächst als OrtsBM ausgegeben, konnte aber kein "offizielles" Schriftstück/Stempel liefern und hat dann darauf verwiesen, dass die Kreisverwaltung (!) ihre Bestellungen nicht mit einem Stempel versehe...
    Beim Anruf unseres Stadt-Funkbeauftragten auf seiner privaten Telefonnummer, hat er sich dann erneut ale OrtsBM ausgegeben, aber zeitgleich in Widersprüche verstrikt, da er diverse Fragen nach Fw-Führungskräften nicht beantworten konnte. Witzig wurde es dann, als er sich auch noch als OrtsBM der Wehr, in der auch der Stadtfunkbeauftrage ist, ausgegeben hat... ;-)
    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    -Hat er ein Sigel / Stempel gefälscht?
    Nein, lediglich ein miserables Bestellformular erstellt.
    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    -Hat er womöglich nur mit seiner eigenen Unterschrift unterschrieben oder hat er eine gefälscht.
    Keine Unterschrift, lediglich per EDV eingefügte Arial-Schrift
    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    -Hat er einen Briefkopf gefälscht?
    Nein.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
    Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!

    Soweit mir bekannt ist der Typ zwischen Ende 20 und Ende 30, so der zuständige Funkbeauftragte, der den Typen selbst noch nicht einmal persönlich kennt, da er bislang noch keinen Melder hat. Wie gesagt, erst 3 Wochen in der Wehr.

    Heute abend soll es ein Gespräch gegeben haben zwischen dem "richtigen" OrtsBM und dem "Kameraden". Über den Ausgang bin ich derzeit noch nicht informiert.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????
    Ich glaube dieser Fall sollte uns alle hier im Forum einmal wieder darauf sensibilisieren, dass sich hier nicht nur Fachkundige Rat holen, sondern auch immer wieder schwarze Schafe auftauchen!
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    Gerrit Peters
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  5. #5
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    man was einWisch, dabei kann man sich die Rexon und Co doch direkt in Ebay schiesen ohne viele Fragen .
    sicher das der Ende 20/30 ist?? ;)))))))))))))

  6. #6
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    Update: Hier ist übrigens die Originalversion des Bestellformulars... http://www.birgit-herzog.com/Website...tober.2008.jpg
    Gerrit Peters
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  7. #7
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    Ich gehe mal davon aus, das in dem Formular unter den schwarzen Balken die Daten des betroffenen stehen.
    Daher greift hier weder "Amtsanmaßung" (der Kauf ist nicht abhängig davon ob ich überhaupt Mitglied einer Feuerwehr bin) noch Urkundenfälschung (dieser Schein ist keine Urkunde). Es ist auch kein Betrug, wenn er nicht die Daten des OBM als Rechnungs- oder Lieferadresse angegeben hat und das er die Rechnung nicht bezahlen wollte ist nur Vermutung und nicht beweisbar. Dem steht auch entgegen, das er seine eigenen Daten (die ja in Zweifel die ladungsfähige Anschrift sind!) angegeben hat.

    Alles in allem ein sog. "Dummejungenstreich", wenn man bei über 20 Jahren noch von "Junge sprechen kann....

    Ich würde ein entsprechendes Gespräch zwischen dem Betroffenen, OBM und zuständigem Zug-/Gruppenführer empfehlen und dann die ganze Sache vergessen.

    P.S. Da nicht hervorgeht, ob derjenige "NeuFeuerwehrler" ist oder von einer anderen Wehr wechselt: Wenn er schon entsprechende Erfahrung hat würde ich ihn evtl. sogar, gerade wegen dem Vorfall, in die Funkgruppe packen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Hallo!

    Welch kurioses Thema...

    Gut, wenn mir als Händler gegenüber ein Kunde behauptet, er währe BOS berechtigt, habe ich keine wirklichen Bedenken.
    Wenn mir aber jemand soeinen Wisch vorlegt ohne Briefkopf, ohne Stempel, mit offizieller (behördlicher/komuneller) Rechnungsanschrift und einer abweichenden, privaten Lieferanschrift, würde ich auch zunächst mal bei der Rechnungsanschrift anfragen ob das alles so seine Richtigkeit hat.

    Vor allem ist das aber wieder soein Thema, wo ich mich frage was denn im Augenblick mit 4m Handfunken abgeht.
    Das 4m Band ist denkbar schlecht geeignet für Handfunkgeräte. Das Fug13 ist generell eher ein Sonderfall statt ein Regelfall.
    Gut - unten in Bayern und Schwaben sind die Fug13 zumindest bei der Pol recht verbreitet, aber sonst?
    Als es noch keine Wouxdingends und Rexdingens aus Fernost gab, als es 4m Handfunken nur von AEG und Bosch mit Fug13 Zulassung gab, hatten die auch einen angemessenen Preis.
    Bekommen haben sowas vorwiegend Leute die sowas brauchten, oder besser gesagt, es sich leisten konnten zu behaupten sie bräuchten es. Sprich so die vier, fünf, sechs obersten Köpfe der BOS-Organisationen, eher politische Personen/Büroleute. Auf der Straße im richtigen Einsatzdienst sah man Fug13 nichtmal beim OrglRD oder LNA - die bekamen da wenn nötig eher ihre Fug8-Köfferchen für den Beifahrersitz.

    Und heute will sogar fast jeder FF'ler oder gar JF'ler soeine 4m Handgurke.
    Mei, wo kommen wir denn da hin?

    Zumindest in Funkverkehrskreisen wo FMS ausgebaut ist, könnte man z.B. eine FMS-Kennungspflicht knallhart durchsetzen, um solchen "ich-bin-wichtig-weil-hab-4m-am-Gürtel" den Garaus zu machen.
    Kann mir nicht vorstellen das viele dieser Handfunken ein offizielles Rufzeichen haben...

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser
    Geändert von DG7GJ (08.10.2010 um 18:11 Uhr)

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