Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
Nicht nur Urkundenfälschung sondern auch Amtsanmaßung könnte man je nach Schreiben auslegen.
Eventuell Urkundenfälschung, je nachdem wie das Schreiben aussieht.
Eine Amtsanmaßung ist das aber definitiv nicht, denn eine Amtsanmaßung setzt vorraus, daß er sich als was ausgibt UND Handlungen durchführt die laut Gesetz nur durch dieses Amt übertragen werden, da jeder ein BOS Fug laut Gesetz kaufen kann, kann es auch keine Amtsanmaßung sein.