
Zitat von
jumbo
Wenn er geschrieben hat, das er es im Namen des Wehrführers bestellt hat, und der WF Ihn dafür kein Auftrag gegeben hat, ist es Amtsanmaßung
Nein, er gibt sich damit ja nicht als was aus, was er nur aufgrund eines Amtes machen dürfte.
Die Handlung ein FUG zu kaufen ist nicht an ein Amt gegeknöpft.
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.